Das Land Hessen stockt das im Juli angekündigte Programm zur Förderung kommunaler Investitionen um zunächst 10 Millionen Euro auf 510 Millionen Euro auf. Das kündigten Hessens Finanzminister Thomas Schäfer und Innenminister Peter Beuth bei der Vorstellung der konkreten Ausgestaltung der Hessenkasse heute in Wiesbaden an. Darüber hinaus werde es für Kommunen, die am Investitionsprogramm teilnehmen, einen Mindestbetrag geben. „Davon werden insbesondere kleinere Kommunen deutlich profitieren“, sagten die beiden CDU-Politiker. Mit dem Investitionsprogramm der Hessenkasse wolle das Land die Kommunen belohnen, die trotz knapper Kassen ohne Kassenkredite ausgekommen seien.
Hessenkasse: Niedrige Hürden, flexible Lösungen
„Antragsberechtigt im Investitionsprogramm der Hessenkasse sind grundsätzlich jene Kommunen, die ohne Kassenkredite zum Stichtag 30 Juni2018 auskommen und finanz- oder strukturschwach sind“, erläuterte Finanzminister Schäfer die zentralen Kriterien. Nach bisheriger Auswertung der Daten seien damit insgesamt 200 Kommunen antragsberechtigt. Lediglich elf sogenannte dauerhaft abundante Kommunen – also ganz besonders steuerstarke Kommunen in einem Betrachtungszeitraum von 15 Jahren – sowie 25 nicht finanz- oder strukturschwache Kommunen würden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht in den Genuss der Landesmittel kommen.
Zugleich stellten die Minister klar, dass in einzelnen Fällen auch Kommunen mit hohen Kassenkrediten am Investitionsprogramm teilnehmen können. „Nämlich dann, wenn für eine Kommune eine Teilnahme am Investitionsprogramm deutlich wirtschaftlicher erscheint als eine Teilnahme am Entschuldungsprogramm. In diesen Fällen werden wir gemeinsam mit den jeweiligen Kommunen an der bestmöglichen Lösung arbeiten, indem wir eine Günstigerprüfung vornehmen“, kündigte Schäfer an. Sollte diese Günstigerprüfung zu einem erhöhten Mittelbedarf im Investitionsprogramm führen, so werden auch diese Mittel zusätzlich zur Verfügung gestellt und erhöhen die vorgesehenen 510 Millionen Euro weiter.
Interessierten Kommunen stellten die beiden Minister mit Blick auf einen Antrag niedrige Hürden in Aussicht. Schäfers Angaben zufolge sind nach aktuellem Stand 92 Prozent der hessischen Kommunen entweder im Investitionsprogramm oder im Entschuldungsprogramm der Hessenkasse antragsberechtigt.
Kommunale Investitionen: Hessenkasse trägt Großteil der Kosten
Schäfer betonte, dass die Hessenkasse – und damit das Land – 90 Prozent der Kosten einer konkreten Fördermaßnahme übernehme. Kommunen, die den Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent nicht erbringen können, sollen von einem neuen Darlehensprogramm der Wirtschafts- und Infrastrukturbank profitieren können. „Die Zinsen für diese Darlehen übernimmt das Land“, kündigte der Finanzminister an.
Beide Minister äußerten sich auch zu einer möglichen Verteilung der Fördermittel auf die einzelnen Kommunen. Die Höhe des jeweiligen Kontingents orientiere sich an nach Finanzkraft gewichteten Einwohnern. „Wir möchten jeder Kommune einen Mindestbetrag – unsere Fachleute sprechen von einem Sockelbetrag – in Höhe von 750.000 Euro garantieren. Davon profitieren besonders die einwohner- und finanzschwachen kleinen Kommunen in unserem Land“, sagte Schäfer. Dies sei für ihn auch eine Frage der Gerechtigkeit.
Etliche hessische Kommunen wie auch die Kommunalverbände hatten in der Vergangenheit darauf gedrängt, bei der Hessenkasse stärker die Kommunen in den Blick zu nehmen, die zwar finanzschwach, aber nicht mit hohen Kassenkrediten belastet sind.
a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de