Der Streit zwischen der Stadt Worms und dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz spitzt sich weiter zu. Am Mittwoch hat die Stadt „zähneknirschend“ die Erhöhung des Satzes für die Grundsteuer B von derzeit 440 auf 470 Prozentpunkte beschlossen, wie es Ortsvorsteher Hans-Peter Weiler (CDU) formulierte.
Mit dem Schritt wollte Worms dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz entgegenkommen. Denn diesem war die Haushaltsplanung für 2020 ein Dorn im Auge, da diese für die Nibelungenstadt ursprünglich einen Fehlbetrag von 6,7 Millionen Euro vorsah, was die Prüfbehörde als „evident rechtswidrig“ bewertete (DNK berichtete). Durch die Steuererhöhung sowie weitere Maßnahmen sieht die Wormser Planung jetzt nur noch ein Defizit von etwas mehr als 2 Millionen Euro vor.
Worms: Rechnungshof reicht Steuererhöhung nicht
Die Erhöhung der Grundsteuer B in Worms um 30 Prozentpunkte genügt dem Landesrechnungshof allerdings nicht. Die Prüfbehörde hat Oberbürgermeister Adolf Kessel (CDU) darauf hingewiesen, dass der aktuell beschlossene Haushaltsplan weiterhin gegen das „Gebot des Haushaltsausgleichs“ verstoße.
Das ausgewiesene Defizit ist laut Einschätzung des Landesrechnungshofs „ebenso offensichtlich rechtswidrig“ wie das „geplante ursprüngliche Defizit“, heißt es in einem Schreiben der Behörde an OB Kessel, das der DNK-Redaktion vorliegt.
Ein Sprecher des Landesrechnungshofs betonte, dass es der Behörde nicht darum gehe, Worms zum Anheben der Grundsteuer B zu zwingen – die Stadt könne sich aller einnahme- und ausgabeseitiger Maßnahmen bedienen. Der Hebesatz von 470 Prozentpunkte liege aber weit unter dem Durchschnitt kreisfreier Städte anderer Flächenländer, der 545 Prozentpunkte betrage.
Bei 530 Prozent wäre der Haushalt ausgeglichen.
Die Rechtsprechung hat zudem Hebesätze der Grundsteuer B von bis zu 995 Prozent als verfassungsrechtlich unbedenklich anerkannt. Berechnungen des Rechnungshofs zufolge müsste Worms den Hebesatz auf 530 Prozent erhöhen, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Dadurch ist es aus Sicht der Prüfbehörde ein naheliegender Hebel.
Worms sieht Ursachen im Sozialbereich
Die Stadt Worms hält dagegen, dass der beschlossene Fehlbetrag von 2 Millionen Euro einer der niedrigsten Stände der vergangenen Jahre darstelle. Der Stadtrat sei der Meinung, seiner politischen Verantwortung gegenüber der Stadt durch die Erhöhung der Grundsteuer nachgekommen zu sein. Es zeichne sich eine positive Entwicklung für das Jahr 2019 ab, so dass von einem „Haushaltsausgleich im Rechnungsergebnis 2019“ ausgegangen werden könne, heißt es in einer Mitteilung.
Weitere Erhöhung der Hebesätze für Worms nicht vertretbar.
Die Probleme der Stadt seien vielmehr durch das strukturelle Defizit im Sozialbereich von 58 Millionen Euro verursacht, weshalb eine weitere Erhöhung der Hebesätze aus Sicht der Stadt nicht vertretbar sei. Auch im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung will Worms nicht weiter sparen.
Worms legt defizitären Haushaltsplan vor
Stattdessen geht die Stadt Worms auf Konfrontationskurs: OB Kessel hat nun entschieden, den vorliegenden defizitären Haushaltsplan der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen. Die Stadt Worms sei „nicht die einzige Kommune in Rheinland-Pfalz, die der Kommunalaufsicht einen nicht ausgeglichenen Haushalt“ vorlege. Worms fordert darüber hinaus zusammen mit anderen kreisfreien Städten im Bundesland, dass die Finanzbeziehungen neu geordnet werden und eine ausreichende Finanzierung der kommunalen Aufgaben zur Verfügung gestellt wird.
OB Kessel geht somit auf Konfrontationskurs: Ein nicht genehmigter Haushalt würde in Worms dazu führen, dass neue Investitionsmaßnahmen 2020 auf Eis gelegt wären, ebenso die freiwilligen Leistungen wie Ausgaben für Schwimmbäder und Grünanlagen. Die kommenden Wochen dürften somit spannend werden.