Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat Teile der Schülerbeförderungssatzung der Landeshauptstadt Dresden für rechtswidrig erklärt. Das Urteil wurde am heutigen Mittwoch verkündet. Konkret geht es um eine Regelung, nach der Schülern der Jahrgangsstufen 11 und 12 die Kosten für die Beförderung erst ab einem Weg von 35 Kilometern zwischen Wohnsitz und Schule erstattet werden.
Diese Maßgabe widerspreche allerdings einer Vorschrift im Sächsischen Schulgesetz: „Eine Einschränkung für bestimmte Schularten, insbesondere für Schüler der Sekundarstufe II eines Gymnasiums, nach der Beförderungskosten erst ab einer Entfernung von 35 km für den einfachen Schulweg zu erstatten sind, nehme das Gesetz nicht vor“, heißt es in der Begründung. Zudem greife auch der Hinweis der Stadtverwaltung auf die ermäßigten Monatskarten für alle Schüler nicht durch – damit werde „die Landeshauptstadt Dresden den gesetzlichen Vorgaben bei der Erstattung der Beförderungskosten für Schüler der Sekundarstufe II nicht gerecht“.