Kommunen in Sachsen-Anhalt sollen mehr Rechte bekommen, um effektiver gegen die Verwahrlosung und Überbelegung von Mietwohnungen vorgehen zu können. Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, hat Bauminister Thomas Webel einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Mitarbeitern des Ordnungsamtes erlaubt, eine verdächtige Wohnung zur Kontrolle zu betreten. Zudem definiert das Gesetz Mindeststandards. Dazu gehören beispielsweise eine funktionierende Strom- und Wasserversorgung. Außerdem muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass jeder Erwachsene, der sich dauerhaft in der Wohnung aufhält, mindestens neun Quadratmeter Platz hat.
Hält der Vermieter die Vorgaben nicht ein, wird es künftig für ihn teuer. Der Gesetzentwurf sieht Bußgelder bis 50.000 Euro vor. In besonders schweren Fällen soll die Kommune bald das Recht bekommen, eine Wohnung räumen zu lassen.