Ein Bußgeld von 1 Milliarde Euro Bußgeld hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Juni wegen des Dieselskandals gegen den VW-Konzern verhängt. Nun zeichnet sich ab, dass VW wohl zumindest einen Teil dieser Summe von der Steuer absetzen darf. Laut Braunschweiger Zeitung, die zuerst über die steuerlichen Auswirkungen berichtet hatte, könnte sich die Steuerlast des Autobauers um insgesamt rund 300 Millionen Euro reduzieren.
Etwa 140 Millionen Euro davon könnten auf die Gewerbesteuerzahlungen an die großen VW-Standorte entfallen, schreibt die Zeitung und beruft sich dabei auf Schätzungen des niedersächsischen Finanzministeriums.