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CHF-Derivat: Bönen will Berufung einlegen

Die NRW-Gemeinde Bönen will nach Informationen des Westfälischen Anzeigers im Rechtsstreit um ein CHF-Derivat Berufung einlegen.  Die Gemeinde hatte gegen einen Kreditvertrag  mit einer Zinskopplung an den Kurs des Schweizer Franken geklagt. Aufgrund der Wechselkursfreigabe im Januar 2015 ist die jährliche Zinszahlung laut WA von 110.000 Euro auf aktuell 700.000 Euro gestiegen. Aber selbst ein Millionenbetrag ist mittlerweile denkbar.

Bis zu der nächsten Gerichtsentscheidung wird die Gemeinde Bönen weiterhin nur die ursprünglich angefallenen Zinsen von 3,99 Prozent plus Tilgung zahlen.

Eine Reportage zum Gerichtsverfahren zwischen der Gemeinde Bönen und der Dexia Kommunalbank lesen Sie auf Seite 3 der aktuellen DNK-Märzausgabe.

 

m.koerner(*)derneuekaemmerer(.)de