NRW setzt auf Bürgschaften zur Finanzierung der Energiewende 

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Nordrhein-Westfalen setzt bei der Finanzierung der Energiewende erstmals gezielt auf Landesbürgschaften für kommunale Versorger. Für die Jahre 2026 und 2027 ermöglicht das Land ein befristetes Sonderprogramm, das Investitionen in Energieerzeugung, Wärmenetze, Breitband und Ladeinfrastruktur erleichtern soll. Das Bundesland reagiert mit dem Vorstoß auf den stark gestiegenen Finanzierungsbedarf der kommunalen Versorger, die auch mit Blick auf die deutschen Klimaziele ihre Infrastruktur umrüsten bzw. ausbauen müssen.  

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