Das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen hat in der vergangenen Woche einen Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem das Land seine klammen Kommunen entschulden will. „Der Fahrplan steht, der Zug ist mit dem Gesetzentwurf auf dem Gleis. Sofern der Landtag im Juli 2025 den Gesetzentwurf beschließt, ist der Zug abfahrbereit“, kommentierte Kommunalministerin Ina Scharrenbach. Die Regierung hatte den Entwurf bereits zu Jahresbeginn auf den Weg gebracht.
Altschulden summieren sich auf knapp 21 Milliarden Euro
Der Kern des Entwurfs: Das Land übernimmt je Kommune 50 Prozent der Kassenkredite, wobei allen Kommunen eine „einheitliche Mindestquote zur Liquiditätssicherung abgenommen“ werde. Nach dem Schuldenschnitt soll dann keine Gemeinde mehr als 1.500 Euro an „berücksichtigungsfähigen übermäßigen Verbindlichkeiten“ pro Einwohner zurückbehalten. Für die Teilnahme müssen die Kommunen einen Antrag stellen.
Stichtag für die Berechnung ist der 31. Dezember 2023. Zu diesem Zeitpunkt kamen die NRW-Kommunen gemeinsam auf ein Volumen an Kassenkrediten sowie zur Liquiditätssicherung begebenen Wertpapieren von 20,9 Milliarden Euro, teilt das Land mit.
„Grundausstattung stimmt nicht“
Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds NRW, begrüßte den Schritt: „Die Landesregierung hält Wort und verschafft mit der Altschuldenhilfe vielen Kommunen wieder Luft zum Atmen. Wichtig ist nun, dass die Hilfen nachhaltig Wirkung zeigen und die Städte und Gemeinden nicht gleich wieder gezwungen sind, neue Schulden zu machen“. Das sei aktuell aber der Fall, weil die Grundausstattung nicht stimme. Die Kommunen bekämen seit Jahrzehnten nicht die Mittel, die sie zur Erledigung ihrer wachsenden Aufgaben bräuchten.
s.doebeling@derneuekaemmerer.de
Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.

