VG Düsseldorf hebt Grundsteuerbescheid der Stadt Hilden auf 

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) hat die differenzierenden Hebesätze in der Stadt Hilden für rechtswidrig erklärt. Einen angefochtenen Grundsteuerbescheid der nordrhein-westfälischen Stadt hat die 5. Kammer des VG Düsseldorf laut Mitteilung mit dem am Dienstag verkündeten Urteil aufgehoben (Aktenzeichen: 5 K 7062/25).

Sie möchten diesen Artikel weiterlesen?
Sie haben bereits ein Nutzerkonto?