Zur Zwischenbilanz der zehnjährigen Übergangsfrist für die Anwendung von § 2b UStG hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Hintergrund für die Anfrage, die dieser Zeitung vorliegt, ist, dass mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 die Übergangsfrist für die Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden soll.
Bundesregierung bekräftigt Fristverlängerung beim § 2b UStG
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