Kommunen erhalten bei der Umstellung auf elektronische Rechnungen in bestimmten Bereichen mehr Zeit. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 15. Oktober 2026 mehrere Erleichterungen und Klarstellungen veröffentlicht. Christian Trost, Steuerberater und Partner bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bewertet die Regelungen als wichtige Entlastung für die kommunale Verwaltung. Zugleich warnt er davor, den Aufschub als generelle Verschiebung der E-Rechnungspflicht zu verstehen.
E-Rechnung: Kommunen bekommen Aufschub – aber nicht für alle Tätigkeiten
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