Der Fachkräftemangel ist längst in den kommunalen Verwaltungen angekommen. Offene Stellen bleiben unbesetzt, Spezialwissen ist knapp und die Aufgaben werden nicht weniger. Die Folge: Kommunen arbeiten enger zusammen, teilen Personal oder unterstützen sich gegenseitig mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Was aus organisatorischer Sicht sinnvoll und oftmals alternativlos erscheint, kann umsatzsteuerlich aber erhebliche Folgen haben.
Personalgestellung: § 2b UStG als Umsatzsteuerfalle
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