Als mutmaßlich erste Kommune hat der Erzgebirgskreis seine Forderungen gegen die insolvente Greensill Bank verkauft. Haushaltsrechtliche Bedenken hatte der Kreis im Vorfeld aus dem Weg geräumt.

Der Erzgebirgskreis hat seine Forderungen gegen die insolvente Bremer Greensill Bank abgetreten. Ursprünglich hatte der Kreis 5 Millionen Euro bei Greensill angelegt. Käuferin der Forderung sei eine Investmentgesellschaft mit Sitz in Luxemburg, teilte der Kreis mit.

Unsicherer Ausgang des Greensill-Insolvenzverfahrens

Nicht nur der grundsätzlich unsichere Ausgang des Insolvenzverfahrens, sondern vor allem die „durch die aktuelle Inflation bzw. Zinsentwicklung zunehmende(n) Gefahr eines weiteren Werteverfalls“ hätte den Kreistag dazu bewogen, die Abtretung zu beschließen, erklärte ein Sprecher auf DNK-Nachfrage. Die Transaktion ist bereits im September vollzogen worden, seit diesem Zeitpunkt sei die Kommune daher nicht mehr Gläubigerin im Insolvenzverfahren gegen die Greensill Bank.

Zum Kaufpreis wollte der Kreis keine konkreten Angaben machen, man wolle „eine mögliche Marktbeeinflussung sowie eine Beeinträchtigung des laufenden Insolvenzverfahrens“ verhindern. Der Betrag entspreche allerdings einer „der aktuellen Situation angemessenen und vom Kreistag (…) bestätigten Quote des Forderungsbetrags“.

Negativattest der Rechtsaufsicht

Mit haushaltsrechtlichen Schwierigkeiten – besonders in Bezug auf das Verbot spekulativer Finanzgeschäfte – habe man sich im Vorfeld der Transaktion intensiv auseinandergesetzt, bestätigte der Sprecher und ergänzte: „Von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde liegt ein Negativattest vor. Der Abschluss des Kauf- und Abtretungsvertrages zum Zweck der Veräußerung der beim Insolvenzverwalter angemeldeten Forderung unterliegt nicht der rechtsaufsichtlichen Genehmigungspflicht.“

Der Erzgebirgskreis ist die erste Kommune, die einen Verkauf ihrer Forderungen gegen die Greensill Bank publik gemacht hat. Bereits kurz nach der Insolvenz im vergangenen Frühjahr waren potentielle Forderungskäufer auf zahlreiche Kommunen zugegangen. Bislang hatten Kämmerer im Gespräch mit dieser Redaktion allerdings immer auf die Unsicherheiten bei der Höhe eines möglichen Kaufpreises verwiesen – und eine Abtretung deshalb als spekulatives Geschäft eingeordnet.

Prozess gegen Greensill-Anlagevermittler läuft weiter

Die Anwälte der betroffenen Kommunen konzentrieren sich im Moment auf mögliche Schadensersatzansprüche. Zuletzt hatte die Gemeinde Vaterstetten in erster Instanz einen Erfolg im Prozess gegen ihren Anlagevermittler verbucht – der allerdings Berufung gegen die Entscheidung eingelegt hat.

s.doebeling@derneuekaemmerer.de

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