Nach langem Streit hat der Bundesrat die Reform der Grundsteuer beschlossen. Nun müssen die Länder für sich die Frage beantworten, ob sie die Öffnungsklausel nutzen oder das Scholz-Modell nutzen.

Nach dem Bundestag hat am heutigen Freitag auch der Bundesrat den Weg für eine Reform der Grundsteuer freigemacht. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) wertete das Ringen um die Reform als Beweis für einen „lebendigen Föderalismus“. Die Länder hätten sich intensiv und konstruktiv in die Debatte eingebracht und den ursprünglichen Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium so deutlich vereinfacht und verbessert, betonte er.

Erleichtert zeigte sich der Deutsche Städtetag. Mit dem Beschluss werde eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden langfristig gesichert, teilte Verbandshauptgeschäftsführer Helmut Dedy mit.Mit dem heutigen Bundesratsbeschluss ist jetzt eine von Bund und Ländern getragene Lösung verabschiedet und das Gesetz kann fristgerecht vor Jahresende in Kraft treten.“

Dedy: Grundsteuer bleibt aufkommensneutral

Es sei gut, dass die Grundsteuer wertorientiert bleiben werde. „Das ist wichtig, damit sie von den Menschen akzeptiert und als gerecht empfunden wird.“ Dedy erneuerte das Versprechen, dass die Kommunen die Reform nicht für Steuererhöhungen nutzen werden.

Mit Blick auf die Öffnungsklausel für die Länder sagte er, dass die Städte sich diese nicht gewünscht hätten. „Wir hätten eine bundesweit einheitliche Grundsteuer bevorzugt, aber Bund und Länder haben sich anders entschieden, um eine Mehrheit zu sichern.“

Verfassungsrechtliche Bedenken

Von einem „grob fahrlässigen“ Beschluss und „unverantwortlichem Politikversagen“ spricht hingegen das Bündnis „Grundsteuer: Zeitgemäß!“, das sich für eine Bodenwertsteuer einsetzt. Es hält den nun beschlossenen Entwurf für verfassungswidrig und appelliert an die Länder, bei der Grundsteuer eigene Wege zu gehen.

Ähnlich äußerte sich Bayerns Bundesratsminister Florian Herrmann (CSU), der im Gespräch mit dpa darauf hinwies, dass die vom Freistaat durchgesetzte Öffnungsklausel den Ländern erlaube, erstmalig ein eigenes Steuergesetz erlassen und auf die Bedürfnisse ihres Landes zugeschnittene Regelungen zu treffen.

Hamburg prüft

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) kündigte bei Twitter an, dass die Freie und Hansestadt nun sorgfältig prüfen werde, ob sie die Öffnungsklausel nutzen werde. „Wir wollen große Mehrbelastungen und Verwerfungen für Eigentümer und Mieter vermeiden!“

Mit der Reform ändert sich insbesondere die Bewertung der Grundstücke. In Zukunft erfolgt die Bewertung grundsätzlich nach dem wertabhängigen Modell: Bei einem unbebauten Grundstück ist dafür der Wert maßgeblich, der durch unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt wird. Ist das Grundstück bebaut, werden bei der Berechnung der Steuer auch Erträge wie Mieten berücksichtigt. Um das Verfahren zu vereinfachen, wird für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietgrundstücke und Wohnungseigentum ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks angenommen.

Anstelle dieses wertabhängigen Modells können sich die Bundesländer auch dafür entscheiden, die Grundsteuer nach einem wertunabhängigen Modell zu berechnen. Ermöglicht wird dies durch eine Öffnungsklausel für die Länder, die nur aufgrund einer Grundgesetzänderung möglich war. Entstehen den Ländern aufgrund ihrer Entscheidung Steuermindereinnahmen, dürfen sie allerdings nicht im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden.

Die neue Grundsteuer wird erstmals im Jahr 2025 erhoben. Bis dahin gilt das alte Recht weiter.

a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de

 

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