Das Nutzer­konto für Finanzentscheider im öffentlichen Sektor

Nutzen Sie alle Vorteile von derneuekaemmerer.de – mit nur einem kostenlosen Konto.

Verwaltungsgericht: Frauenförderung in NRW ist verfassungswidrig

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Per Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf nach WAZ-Informationen die neue Frauenförderung im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen gekippt. Ein Kriminaloberkommissar hatte das Gericht angerufen, weil er sich durch bevorzugte Beförderung mehrerer Kolleginnen zu Unrecht diskriminiert sah. Das Urteil der Richter ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: „Die nordrhein-westfälische Neuregelung zur Frauenförderung ist verfassungswidrig, weil dem Land die Gesetzgebungskompetenz fehlt“, so das Verwaltungsgericht. Das Grundgesetz lege eindeutig fest, dass es Aufgabe des Bundes sei, die Statusrechte und -pflichten der Beamten zu regeln.

Die rot-grüne Landesregierung hatte vor wenigen Monaten beschlossen, dass Frauen bei Beförderungen auch dann der Vorzug vor ihren männlichen Kollegen gegeben werden muss, wenn eine nur „im Wesentlichen gleiche Eignung“ vorliegt. Diese als „schwammig“ empfundene Vorgabe hatte insbesondere bei der Polizei und in der Finanzverwaltung für Verärgerung gesorgt.

 

Ob Innenminister Ralf Jäger (SPD) vor das Oberverwaltungsgericht gehen wird, steht laut WAZ noch nicht fest.