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BVerfG kippt Zweitwohnungssteuer in zwei Kommunen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Zweitwohnungssteuer in zwei bayerischen Kommunen gekippt. Konkret geht es laut Mitteilung des Gerichts vom vergangenen Donnerstag um die Gemeinden Oberstdorf und Sonthofen. Beide erheben jeweils aufgrund kommunaler Satzungen eine Zweitwohnungssteuer, die auf dem fiktiven jährlichen Mietaufwand basiert. Zur Berechnung der Zweitwohnungsteuer ziehen sie die Werte der Einheitsbewertung von Grundstücken, basierend auf den Wertverhältnissen von 1964, heran und rechnen diese entsprechend dem Verbraucherpreisindex hoch.

Satzungen bleiben übergangsweise anwendbar

Bereits mit einem Urteil im April 2018 hatten die obersten Richter die Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundstücken auf Grundlage der Wertverhältnisse von 1964 wegen der inzwischen aufgetretenen Wertverzerrungen für verfassungswidrig erachtet. Eine Hochrechnung mit dem Verbraucherpreisindex sei nicht geeignet, diese Wertverzerrungen auszugleichen. Darüber hinaus verstoße die Art der Staffelung des Steuertarifs in einer der Gemeinden gegen das Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Die gemeindlichen Satzungen bleiben laut Mitteilung jedoch bis zum 31. März 2020 übergangsweise anwendbar.

Das BVerfG stellt allerdings klar, dass die Länder grundsätzlich befugt sind, Zweitwohnungsteuern als Form der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuer zu erheben. Die Gesetzgebungskompetenz dazu könnten sie in dem ihnen selbst eingeräumten Umfang auf die Gemeinden übertragen.

Laut einer Einschätzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) dürfte der Beschluss über die beiden genannten Gemeinden hinaus Bedeutung haben. In vergleichbaren Satzungen müssten nun Überprüfungen erfolgen.

ak.meves(*)derneuekaemmerer(.)de

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Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.