Verteilungskampf in NRW

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Mit dem GFG 2022 wollte die NRW-Landesregierung für mehr interkommunale Verteilungsgerechtigkeit im Schlüsselzuweisungssystem sorgen. Die kreisangehörigen Kommunen hatten über viele Jahre kritisiert, dass sie gegenüber den Großstädten benachteiligt wurden. Was war Kern ihrer Kritik?
Das Land NRW hatte bei der Beurteilung der realen Steuerkraft einheitliche Hebesätze verwendet. Das führte zu einer stark verzerrten Erfassung der Grund- und Gewerbesteuereinnahmen der Städte und Gemeinden. Den kreisangehörigen Kommunen sind dadurch jedes Jahr Schlüsselzuweisungen in dreistelliger Millionenhöhe entgangen.

Nun gibt es über das Ansetzen von nach Kreisfreiheit bzw. Kreisangehörigkeit differenzierten fiktiven Hebesätzen eine Verschiebung der Landesmittel zugunsten des ländlichen Raums. Die Städte, die gemeinsam den Klageweg gewählt haben, sprechen von einem Umverteilungseffekt in Höhe von 119 Millionen Euro. Erfüllt das GFG 2022 damit Ihre Erwartungen in vollem Umfang oder sehen Sie noch weiteren Anpassungsbedarf?
Grundsätzlich bin ich sehr froh über die im GFG 2022 vorgenommenen Anpassungen. Durch die Verwendung unterschiedlicher Hebesätze wurde die Benachteiligung bei der Steuerkraftermittlung zum Teil abgebaut. Allerdings hat das Walter Eucken Institut in seinem Gutachten zum nordrhein-westfälischen kommunalen Finanzausgleich eine deutlich größere Differenzierung vorgeschlagen. Konsequent wäre daher, wenn das Land nun den ursprünglich geplanten zweiten Schritt gehen würde, allerdings scheint die zweite Stufe der Umsetzung einem politischen Kompromiss im Koalitionsvertrag zum Opfer gefallen zu sein. Sachlich begründbar ist es aus unserer Sicht nicht, auf halbem Wege stehenzubleiben.

Claus Hamacher ist Beigeordneter des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen.
Claus Hamacher ist Beigeordneter des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Foto: StGB NRW

Lässt sich denn pauschal sagen, dass kleinere Kommunen im Standortwettbewerb gegenüber Großstädten Nachteile haben und Hebesätze senken müssen, um Unternehmen anzulocken? Ist nicht ein prosperierender Landkreis im Umfeld einer Metropole als Standort interessanter als eine von Altschulden belastete Großstadt mit erheblichen sozialen Problemen und baufälliger Infrastruktur?
Die Höhe von Hebesätzen steht allgemein im Zusammenhang mit bestimmten Standortfaktoren. Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur, die Verfügbarkeit schneller Internetverbindungen, schulische Bildungseinrichtungen und Hochschulen, Nähe von Zulieferbetrieben, Verfügbarkeit gut ausgebildeter Arbeitskräfte sowie Kultur- und Freizeitangebote sind Kriterien, die für die Standortentscheidung von Unternehmen Bedeutung besitzen. Diese Infrastruktur ist typischerweise in einer kreisfreien Stadt deutlich besser ausgebaut als in einer kreisangehörigen Kommune.
Es mag Einzelbeispiele geben, die davon abweichen, aber im Grundsatz gelten diese Zusammenhänge durchaus. Dass pauschalierende Betrachtungen grundsätzlich Schwächen haben, ist unbestritten. Das gilt aber auch auf der Bedarfsseite – beispielsweise bei grundlegend unterschiedlichen Städten wie Dortmund und Düsseldorf.

Die kreisfreien Städte argumentieren, dass sie zwar im Schnitt höhere Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer erheben als kreisangehörige Gemeinden, sie seien aber durch steigende Ausgaben oder aufgrund hoher Verschuldung dazu gezwungen worden. Wie stehen Sie zu diesem Argument?
Das mag in Einzelfällen stimmen, allerdings sind höhere Hebesätze nicht immer Ausdruck einer Notlage. Auch mit Blick auf andere Bundesländer lässt sich immer ein Hebesatzgefälle zwischen großen und kleinen Kommunen feststellen.
Aber selbst wenn es so wäre, dass die höheren Hebesätze kreisfreier Städte allein eine Folge hoher Finanzbedarfe sind, dann bedeutet das keineswegs, dass diese Einnahmen deshalb bei der Finanzkraft nicht berücksichtigt werden dürften. Dieses Argument versucht, Finanzbedarfe bei der Berechnung der Steuerkraft zu berücksichtigen – dort gehören sie systematisch aber überhaupt nicht hin.

Halten Sie die Verfassungsbeschwerde für aussichtsreich?
Nein, ich denke, dass das Verfassungsgericht die im GFG 2022 vorgenommenen Anpassungen nicht beanstanden wird, denn das Land entspricht damit deutlich besser seinen Anforderungen. Der Verfassungsgerichtshof verlangt die „realitätsnahe Erfassung“ der Steuerkraft und hat in einer früheren Entscheidung deutlich gemacht, dass dies für eine Differenzierung spricht. Diese muss allerdings auch nachvollziehbar begründet werden. Da die Entscheidung der Landesregierung auf Basis des Gutachtens des Walter Eucken Instituts erfolgt ist und im Gesetzgebungsverfahren die Gründe sehr ausführlich dargelegt wurden, sind die Voraussetzungen erfüllt und ich bin optimistisch, dass die Beschwerde abgelehnt wird.
Sollte sich die Hebesatzlandschaft irgendwann ändern und sollte sich zeigen, dass die Hebesätze im kreisangehörigen Raum nicht mehr durchschnittlich niedriger ausfallen als die der kreisfreien Städte, würden die differenzierten fiktiven Hebesätze wieder entfallen. Aber so weit sind wir noch nicht.

Angesichts der enormen Herausforderungen dieser Zeit erscheint der Streit innerhalb der kommunalen Familie in NRW besonders ärgerlich. Leidet die Zusammenarbeit zwischen kreisfreien, kreisangehörigen Kommunen und Kreisen unter dem Disput?
Um Auswirkungen des Streits in der kommunalen Familie mache ich mir keine Sorgen. Hier geht es ja um eine streitige Rechtsfrage, über die nun das Gericht entscheiden muss. Im Tagesgeschäft spielt das für uns keine Rolle und berührt den kollegialen Umgang zwischen den Spitzenverbänden und den betroffenen Kommunen sicherlich nicht. Meinungsunterschiede bei der Mittelverteilung hat es schließlich immer schon gegeben, die haben die Zusammenarbeit nie gestört.
Grundsätzlich kann man aber festhalten, dass die Verteilungskämpfe nicht so intensiv wären, wenn es eine auskömmliche Finanzausstattung gäbe. Eine Anhebung des Verbundsatzes wäre auch vor diesem Hintergrund entlastend und wichtig.

v.wilke@derneuekaemmerer.de

Info

Das hier veröffentlichte Interview erscheint in der Märzausgabe von Der Neue Kämmerer am 3. März 2023.
Vanessa Wilke

Vanessa Wilke ist gemeinsam mit Sarah Döbeling Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster arbeitete Vanessa Wilke als freie Journalistin beim Handelsblatt, bis sie 2003 ihr Volontariat bei FINANCE begann. Dort entwickelte sie im Jahr 2004 die Zeitung „Der Neue Kämmerer“ sowie den „Deutschen Kämmerertag“ und leitete anschließend die Redaktion. 2017 begann sie mit der Entwicklung von „OBM – Zeitung für Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister“. 2020 folgte die Weiterentwicklung dieses Themenfelds in der Plattform #stadtvonmorgen, die seitdem ebenfalls zu ihrem Verantwortungsbereich zählt.