Der sogenannte übertragene Wirkungskreis ist ein historisch gewachsenes Organisationsmodell. Staatliche Aufgaben werden dabei in Rathäusern und Landratsämtern zur Erfüllung nach Weisung oder als Auftragsangelegenheiten wahrgenommen: so etwa im Personenstands- und Meldewesen, im Fahrerlaubnis- und Zulassungsbereich oder bei zentralen Registern. Dieses Modell hatte seit jeher seine Berechtigung, weil staatliche Leistungen nur dort bürgernah erbracht werden konnten, wo physische Präsenz vor Ort vorhanden war: in den Kommunen.
Verwaltungswirklichkeit aus der Zeit gefallen
Diese Grundannahme ist heute nicht mehr tragfähig: Mit der fortschreitenden Digitalisierung sämtlicher Lebensbereiche haben sich die Erwartungen der Bürger grundlegend verändert. Seitdem praktisch sämtliche Dienstleistungen von der Pizzabestellung bis zur Buchung einer Weltreise vom heimischen Sofa aus digital zu erledigen sind, wirkt das persönliche Erscheinen bei der Behörde wenig komfortabel. Verwaltungsleistungen sollten ortsunabhängig, medienbruchfrei, rund um die Uhr und ohne Behördengang verfügbar sein. Die Verwaltungswirklichkeit wirkt für einige Bereiche gleichsam wie aus der Zeit gefallen. Manchem ist es gar Ausweis mangelnder Funktionalität unseres öffentlichen Gemeinwesens.
Zugleich stehen die Kommunen vor enormen Herausforderungen: fiskalische Überforderung, Fachkräftemangel, hohe IT-Aufwendungen, immer komplexere Fachverfahren und zunehmende Regulierungsdichte. Der übertragene Wirkungskreis entwickelt sich damit zu einer dauerhaften Überlastung, ohne dass die Kommunen diese Aufgaben inhaltlich gestalten können. Sie tragen die organisatorische, personelle und technische Verantwortung, verfügen aber kaum über Steuerungsmöglichkeiten.
Einheitliche Standards durch zentrale Fachverfahren
Wenn der Bund selbst bzw. die Länder leistungsfähige IT-Anwendungen verantworten würden, anstatt Hunderte kreisfreie Städte und Kreise (bei einem Teil der übertragenen Aufgaben sogar Tausende von Gemeinden) in den „Wald“ der Software-Hersteller zu schicken, bedeutete das nicht nur eine völlig andere Marktmacht, sondern auch die Konzentration auf Digitallösungen, die heutigen Nutzergewohnheiten gemäß wären. Zentrale Fachverfahren auf Bundes- oder Landesebene ermöglichten einheitliche Standards, automatisierte Rechtsprüfungen und eine durchgängige digitale Bearbeitung. Parallele IT-Landschaften in Hunderten Kommunen würden entfallen. Schulungsaufwand, lokale Softwarepflege und Schnittstellenprobleme würden erheblich reduziert.
Vor diesem Hintergrund ist eine grundlegende Neuordnung geboten: Staatliche Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, die vollständig digitalisiert und automatisiert bearbeitet werden können, sollten künftig zentral von der jeweils zuständigen staatlichen Ebene – Bund oder Land – wahrgenommen werden. Besonders geeignet hierfür sind unter anderem: Personenstands- und Melderecht (Ausweise, Pässe, An- und Ummeldungen, Melderegisterauskünfte), Fahrerlaubniswesen (Ersterteilung, Verlängerung, Ersatz, Registerabfragen), Kfz-Zulassung (Neuzulassung, Ummeldung, Stilllegung – Ausbau von i-Kfz zu einer vollständig digitalen Bundeslösung), Zentrale Register und Nachweise (Führungszeugnisse, Gewerbeanzeigen, waffenrechtliche Erlaubnisse), Sozial- und Familienleistungen mit hohem Standardisierungsgrad (zum Beispiel Elterngeld, Wohngeld, BAföG).
Beharrungskräfte überwinden
Für einzelne dieser Aufgabenfelder wird inzwischen diskutiert, eine Bündelung anzustoßen. Diese Art des „Häuserkampfes“ ist allerdings sehr bürokratisch und führt zu Rückzugsgefechten und Verteidigungslinien auf allen Ebenen. Man kann ein Problem nicht mit der gleichen Geisteshaltung lösen, mit der es geschaffen wurde. Demgegenüber würde ein systematischer großer Wurf, dem Grundsatz nach sämtliche Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises gleichsam auf den Staat rückzuverlagern, die faktische Beweislast umkehren und damit den Beharrungskräften entgegenwirken. Diskussionen blieben auf solche Fälle beschränkt, die tatsächlich weniger praktikabel sein mögen.
Durch die Entlastung vom übertragenen Wirkungskreis gewinnen Kommunen Personal, Zeit und finanzielle Spielräume für ihre Kernaufgaben: Daseinsvorsorge, Stadtentwicklung, Infrastruktur, soziale Angebote und wirtschaftliche Entwicklung. Damit ist diese Neuordnung nicht nur kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, sondern ihre Rettung.
Gleichzeitig profitieren die Bürger von schnelleren Verfahren, klaren Zuständigkeiten, höherer Servicequalität und echter digitaler Verfügbarkeit. Wer Digitalisierung ernst meint, muss auch bereit sein, Zuständigkeiten konsequent neu zu denken. Mit der zentralen Wahrnehmung der bislang übertragenen Aufgaben auf der originär zuständigen staatlichen Ebene gewinnt unser Gemeinwesen an Effektivität und Effizienz und – gefühlt wie tatsächlich – an Funktionalität und Leistungskraft. So kann auch wirksam einem erodierenden Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unseres Staatswesens entgegengewirkt werden – der vermutlich größte Gewinn.
Autor
Lars Martin Klieve ist Stadtkämmerer a.D. und Vorstand der Stadtwerke Essen AG sowie Bundesschatzmeister der Kommunalpolitischen Vereinigung von CDU und CSU. Der Beitrag gibt seine persönliche Auffassung wieder und ist zuerst in der aktuellen Ausgabe von Der Neue Kämmerer 1/2026 erschienen.
