Baden-Württemberg prüft derzeit ein eigenes Grundsteuermodell.Grüne und CDU haben am Dienstag vereinbart, ein „modifiziertes Bodenwertmodell“ zu erarbeiten, bestätigte einen Sprecherin der Grünenfraktion gegenüber DNK. Es sehe vor, dass die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert die Grundlage für die künftige Berechnung sein sollen. Kommunen würden demnach die Möglichkeit erhalten, unterschiedliche Hebesätze, beispielsweise für Wohnflächen und Gewerbeflächen, festzulegen.
Flickenteppich bei der Grundsteuer vermeiden
Eine Arbeitsgruppe prüft derzeit, ob diese Ideen verfassungsrechtlich möglich sind, erklärte die Sprecherin weiter. Noch im April werde ein konkretes Ergebnis erwartet. Bislang sei die Zustimmung für das neue Modell von allen Seiten groß, auch die kommunalen Spitzenverbände hätten bereits ihre Zustimmung signalisiert. Nach dem neuen System soll die Grundsteuer ab 2025 berechnet werden.
Ende 2019 hatte der Bund nach langem Streit ein neues Grundsteuer-Gesetz beschlossen – DNK berichtete. Die Grundsteuerreform lässt den einzelnen Bundesländern durch die sogenannte Öffnungsklausel Spielraum für eigene Grundsteuermodelle. Insbesondere Bayern hatte sich für die Öffnungsklausel stark gemacht.
Hamburg und Niedersachsen hatten bereits nach der Grundsteuerreform im vergangenen Jahr angekündigt, von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. Sie wollten sich laut Informationen vom Januar dabei auch an Bodenwerten orientieren. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hatten damals dafür geworben, keinen Flickenteppich entstehen zu lassen, sondern sich möglichst auf zwei Modelle zur Grundsteuererhebung zu beschränken. Diesem Ansatz folgt nun offenbar auch Baden-Württemberg.
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