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Berlin darf Gasnetz nicht zurückkaufen

In dem  Urteil vom Dienstag heißt es, BerlinEnergie hätte bei der Konzessionsvergabe nie zum Zug kommen dürfen. Das Gericht sieht mehrere Mängel bei dem Vergabeverfahren durch den Berliner Finanzsenat. Es sei unverständlich, warum das Land Berlin aus BerlinEnergie keine GmbH oder einen Eigenbetrieb gemacht habe. Außerdem sei die Finanzierung des Gasnetzes nicht sichergestellt und die Vergabekriterien seien intransparent gewesen.

 

Obwohl das Karenzjahr für die Gasnetzkonzession – also die Zeit, in der das Netz an den neuen Betreiber übergehen muss –ursprünglich bereits am 31.12.2013 abgelaufen war, wird das Gasnetz laut „Neues Deutschland“ im Rahmen einer Interimsvereinbarung zwischen Land und Betreiber vorerst weiterhin von Gasag betrieben.

 

Quellen: Neues Deutschland, Der Neue Kämmerer