Eine Kommune in der Insolvenz? In Deutschland ein bislang undenkbares Szenario. Für einen großen Widerhall hat daher vor gut zwei Jahren die Ankündigung der OECD gesorgt, eine Blaupause für Insolvenzordnungen für subnationale Ebenen entwickeln zu wollen. Der Hintergrund: „Die Verschuldung der kommunalen Ebene ist in fast allen Ländern gestiegen. Es gibt viele lokale Gebietskörperschaften, die nicht rechtlich, aber faktisch zahlungsunfähig sind“, erklärt Hansjörg Blöchliger. Er hat die Untersuchung als damaliger Leiter des OECD-Netzwerks zum Finanzföderalismus angestoßen. „Für Sanierung und Restrukturierung solcher Kommunen gibt es eine ganze Palette von Maßnahmen in den Mitgliedsstaaten, Insolvenzordnungen aber existieren in den wenigsten.“
Dass eine Insolvenzordnung für Länder, Kommunen oder andere Gebietskörperschaften generell ein sinnvolles Instrument ist, um Schuldenkrisen in den Griff zu bekommen, daran lässt der mittlerweile erschienene Ergebnisbericht keinen Zweifel. Ein Rechtsrahmen für ein Insolvenzverfahren würde demnach in doppelter Hinsicht wirken: Zum einen könnte er die Gebietskörperschaften zur Haushaltsdisziplin anhalten (Präventionsfunktion), zum anderen im Ernstfall eine schnelle und geordnete Lösung für eine Restrukturierung sicherstellen (Korrektivfunktion).
Insolvenzrahmen: Folgen für Refinanzierung
Allerdings: Die Gestaltungsmöglichkeiten eines Insolvenzverfahrens sind vielfältig – und öffentliche Insolvenzen stehen im Gegensatz zu solchen in der Privatwirtschaft unter besonderen Voraussetzungen. Hier geht es nicht nur darum, die Interessen zwischen Schuldner und Gläubigern auszutarieren. – und Gemeinden können auch nicht einfach aufgelöst werden. „Eine der zentralen Fragen war: Wie kann eine subnationale Gebietskörperschaft im Fall einer Insolvenz die staatliche Aufgabenerfüllung gewährleisten?“, berichtet Katharina Herold, die das Papier als temporäre Mitarbeiterin der OECD verfasst hat.
Eine allgemein gültige Lösung nach Schema F gibt es jedoch nicht – weder für die Gestaltung eines Verfahrens im konkreten Fall noch für die Frage, ob ein Staat überhaupt einen Rechtsrahmen für Insolvenzen auf subnationaler Ebene schaffen sollte. Denn dass ein neu eingeführter Insolvenzrahmen drastische Folgen nach sich ziehen könnte, unterschlägt auch der Ergebnisbericht nicht: Ist die Verschuldung auf der subnationalen Ebene ohnehin schon hoch, könnte allein die neugeschaffene Möglichkeit einer Insolvenz dazu führen, dass die Kreditwürdigkeit weiter sinkt – die Refinanzierungsbedingungen für Gemeinden oder Länder würden sich schlagartig dramatisch ändern. Mit jedem Ausfall würden dann weitere Ausfälle wahrscheinlicher.
Anleitung statt Vorgabe
Die Untersuchungsergebnisse sollen daher nicht als Auftrag verstanden werden – und von der ursprünglich geplanten Blaupause für Insolvenzrahmen spricht zumindest im Moment niemand mehr. „Das ist wirtschaftlich und politisch sehr heikel“, räumt Blöchliger ein. „Der Bericht ist deshalb kein Appell an die Länder, eine Insolvenzordnung zu entwickeln. Er soll vielmehr eine Anleitung bieten, wenn ein Staat sich von sich aus entschließt, einen Insolvenzrahmen zu entwickeln.“
Info
Dieser Artikel ist eine gekürzte Fassung des Beitrags „Keine Blaupause“, erschienen in der aktuellen DNK-Ausgabe.
