Kommunen erbringen einen Großteil der Leistungen und Infrastrukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Ist Daseinsvorsorge nicht per se nachhaltig?
In der Tat beobachten wir viele Kommunen, die ihr alltägliches Verwaltungshandeln nicht als Engagement für eine nachhaltige Entwicklung verstehen. Spätestens bei der Entwicklung einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie vor Ort wird dann deutlich, dass die Kommunen auf sehr viele Maßnahmen und Prozesse aufbauen können, die bereits angestoßen sind oder seit jeher im Sinne der Grundversorgung durchgeführt werden. Ein großer Teil der kommunalen Pflichtaufgaben, wie der Schulbau oder die Abwasserbeseitigung, trägt zur intra- und intergenerationellen Gerechtigkeit bei. Es stellt sich also weniger die Frage, ob Daseinsvorsorge nachhaltig ist, sondern wie nachhaltig die Leistungen der Kommune erbracht werden. Der Neubau einer Kindertagesstätte kann beispielsweise als Plus-Energie-Haus und in einem strukturell unterversorgten Quartier erfolgen, sodass der Zweck der Bereitstellung von Betreuungsplätzen mit weiteren ökologischen und sozialen Vorteilen verbunden wird. Mit einer strategischen Investitionsplanung der öffentlichen Daseinsvorsorge können solche Potenziale ausgeschöpft und inhärente Zielkonflikte der kommunalen Selbstverwaltung vermieden werden. Denn in dem genannten Beispiel wird zum Beispiel die Umwelt durch den Neubau weniger belastet und aktiv Armutsprävention betrieben.
Schon länger betreiben viele Kommunen ein eigenes Nachhaltigkeitsmanagement. Wäre es dann nicht ein Einfaches, dass sie auch Anforderungen der Sustainable-Finance-Taxonomie erfüllen?
Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement ist grundsätzlich eine freiwillige Aufgabe und trotz der hohen Dynamik, die wir derzeit bei der Einführung entsprechender Instrumente erleben, findet es längst noch nicht flächendeckend statt. Gleichzeitig ergeben sich zwischen den kommunalen Managementansätzen, die sich in aller Regel an den Sustainable Development Goals (SDGs) orientieren, und der EU-Taxonomie konzeptionelle Fragestellungen. Beide Ansätze sind in erster Linie nicht für Kommunen und ihren Verantwortungsbereich aufgesetzt worden und haben unterschiedliche Herangehensweisen. Während die Agenda 2030 mit ihren SDGs als politischer Konsens für die nationale Ebene verhandelt wurde und einen Zielkatalog mit eigener Indikatorik darstellt, richtet sich die EU-Taxonomie vorrangig an (Groß-)Unternehmen und bewertet, welche Kriterien einzelne Wirtschaftsaktivitäten erfüllen müssen, um taxonomie-konform zu sein. Diese Charakteristika qualifizieren die SDGs eher als einen strategisch ausgerichteten Fahrplan, dessen Umsetzung mit Indikatoren rückwirkend überprüft werden kann. Die Taxonomie dagegen erlaubt eher operativ eine Abschätzung der zukünftigen Wirkungen von vorwiegend umweltfreundlichen Investitionen. Insofern ist kommunales Nachhaltigkeitsengagement, das den Taxonomie-Anforderungen oder anderen Orientierungsrahmen entspricht, nicht eins-zu-eins übersetzbar, obgleich beide Systeme den gleichen Grundgedanken einer nachhaltigen Entwicklung verfolgen.
Wenn Sie in Richtung Bundes- und Landesgesetzgeber einen Wunsch frei hätten: Was würden Sie sich mit Blick auf das Thema Nachhaltigkeit und Sustainable Finance wünschen?
Ich würde mir wünschen, dass bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der bestehenden und durchaus ambitionierten Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Ländern die Kommunen umfassend berücksichtigt und mit Blick auf das Nachhaltigkeitsmanagement progressive Ansätze im Sinne von Sustainable Finance verfolgt werden. Dazu gehört grundsätzlich ein politisch (verpflichtendes) Mandat für nachhaltige Entwicklung, das mit langfristig planbaren und stabilen rechtlichen Rahmenbedingungen für Städte, Landkreise und Gemeinden einhergeht. Denn das gegenwärtige Omnibus-Verfahren der EU schafft eine unnötig große Verunsicherung bei allen Beteiligten. Dazu gehört auch, dass Systeme und Instrumente, die den Kommunen vorgegeben, vorgelebt oder empfohlen werden, anschlussfähig sind. Sie sollten horizontal und vertikal integriert sein, das heißt sowohl mit anderen Konzepten der Nachhaltigkeit als auch mit der ebenenübergreifenden Verwaltungsrealität im Mehrebenensystem kompatibel sein. Das setzt voraus, dass Kommunen in die Entwicklung entsprechender Ansätze einbezogen werden.
ak.meves@derneuekaemmerer.de
Info
Zum Thema „Kommunale Investitionsfinanzierung und Sustainable Finance“ veranstaltet das Difu am 11. September 2025 eine Konferenz in Frankfurt am Main, bei der Der Neue Kämmerer Medienpartner ist.
Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.

