Die Europäische Union hat sich auf einheitliche Standards für grüne Anleihen geeinigt. Mit einer Verordnung legt die EU nun erstmals Anforderungen an Anleiheemittenten fest, die für Anleger weltweit europäische grüne Anleihen (European Green Bonds, EuGB) bereitstellen wollen. Diese ökologischen oder nachhaltigen Anleihen sollen mit der EU-Taxonomie in Einklang stehen, heißt es in einer Mitteilung des Europäischen Rates.
Mit dem neuen Standard sollen Anleger leichter bewerten können, ob ihre Investitionen tatsächlich nachhaltig sind. So will die EU das Risiko von Greenwashing, Grünfärberei, verringern, meldet die EU-Kommission. Der EuGB-Standard wird demnach Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen frei zugänglich sein, die Mittel für grüne Investitionen auf den Kapitalmärkten aufnehmen möchten.
Neuer EU-Standard für grüne Anleihen ab 2024
Mit der Verordnung will die EU-Kommission zudem erstmals auch ein System für die Registrierung und Beaufsichtigung von externen Bewertern schaffen, die letztendlich die Umweltfreundlichkeit der Anleihen bestätigen.
Vor wenigen Wochen haben sich EU-Parlament und Rat politisch auf die Verordnung geeinigt. Diese müsse aber noch formal von beiden Institutionen angenommen werden, erklärt ein Sprecher der Kommission auf Nachfrage von DNK. Normalerweise sei dies eine reine Formsache. Der neue, freiwillige Standard wird ab 2024 in der EU eingeführt.