Im Streit um das Konzessionierungsverfahren zur Neuvergabe des Berliner Stromnetzes hat der Vattenfall-Konzern eine weitere Schlappe gegen den Berliner Senat erlitten. Nachdem im vergangenen Jahr bereits das Landgericht Berlin das Vergabeverfahren für rechtmäßig erklärt hatte, hat nun der Kartellsenat des Kammergerichts die Berufung von Vattenfall zurückgewiesen.
Der schwedische Konzern betreibt über seine Tochter Stromnetz Berlin GmbH derzeit das Verteilnetz der Stadt. Da die aktuelle Konzession 2014 ausgelaufen ist, hatte sich die Finanzverwaltung im Jahr 2013 auf die Suche nach einem neuen Betreiber gemacht und dafür die Vorgaben für Auswahl und Eignung der Bieter angepasst. Seither stockt das Verfahren: Denn Vattenfall hatte die neuen Kriterien in mehr als 200 Punkten angegriffen und unter anderem argumentiert, dass die Vergabestelle nicht neutral sei und den landeseigenen Betrieb bevorzugen würde.
Regierung will Netz wieder in kommunaler Hand
Neben Vattenfall haben sich die Genossenschaft Bürgerenergie Berlin sowie das eigens gegründete Landesunternehmen Berlin-Energie für den Netzbetrieb beworben – und die rot-rot-grüne Landesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine „100-prozentige Rekommunalisierung des Stromnetzes zum Ertragswert [verständigt], unabhängig vom Ausgang des Konzessionsverfahrens.“
Das Kammergericht hat den Bedenken von Vattenfall allerdings eine klare Absage erteilt: „Der Kartellsenat sah keine rechtlich erheblichen Gründe, das Verfahren, welches sich im Stadium vor der Auswahl des künftigen Netzbetreibers befindet, zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu stoppen“, teilte das Gericht mit. Mit dieser Entscheidung ist der ordentliche Rechtsweg im Streit um die neuen Vergabekriterien erschöpft, eine erneute Berufung oder Revision sind damit nicht möglich.
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