Deutschland Privatbanken wollen im Falle einer Pleite künftig nur noch Privatkunden den vollen Schutz ihrer Einlagen gewähren. Bund, Länder und Kommunen sowie bestimmte Wertpapierfirmen sollen ab dem 1. Oktober nicht mehr von der freiwilligen Einlagensicherung der Institute profitieren. „Wir wollen jetzt die Kräfte bündeln und die Finanzkraft des Einlagensicherungsfonds für jene Kunden stärken, die tatsächlich Schutz bedürfen“, erläutert Hans-Walter Peters, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Banken (BdB) den Hintergrund der geplanten Reform.
Das Umfeld der freiwilligen Einlagensicherung habe sich gravierend verändert. „Ob Bankenabgabe, Eigenkapitalerhöhungen oder gesetzliche Einlagensicherung – die Kosten für die Banken sind durch die Regulierung drastisch gestiegen. Die Niedrigzinsphase erhöht außerdem den Kostendruck“, so Peters weiter. Für den privaten Kunden und Stiftungen ändere sich nichts, der volle Schutz bleibe ohne Einschränkungen erhalten. In der Regel seien damit pro Kunde mindestens eine Million Euro Einlage pro Bank geschützt.
Banken wollen keine "Fehlanreize" mehr setzen
BdB-Hauptgeschäftsführer Michael Kemmer sagte dem Handelsblatt, dass Bund, Länder und Kommunen in der Vergangenheit Geld zu vergleichsweise guten Konditionen bei kleineren Banken angelegt und dabei den Spielraum der freiwilligen Einlagensicherung voll ausgereizt hätten. Dadurch seien die Entschädigungssummen bei der Pleite der kanadischen Maple Bank sowie der deutschen Tochter von Lehman Brothers in die Höhe getrieben worden. Solche „Fehlanreize“ wolle man mit Blick auf die öffentlichen Anleger künftig nicht mehr unterstützen, betonte Kemmer.
Über den Reformvorschlag sollen die Vertreter der Institute bei ihrer Delegiertenversammlung am 5. April entscheiden.
Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, kritisierte die BdB-Pläne in der Wirtschaftswoche. Die Anlagemöglichkeiten der öffentlichen Hand würden dadurch eingeschränkt und jede Stadt werde sich überlegen, ob sie noch Geld bei privaten Banken anlegen könne.
Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) äußerte Unverständnis. Die Steuerzahler hätten wie die Kommunen ein berechtigtes Interesse daran, dass zeitweilig angelegtes kommunales Geld nicht schlechter abgesichert wird als Privatanlagen, sagte DStGB-Finanzdezernent Uwe Zimmermann der Wirtschaftswoche.