Das Nutzer­konto für Finanzentscheider im öffentlichen Sektor

Nutzen Sie alle Vorteile von derneuekaemmerer.de – mit nur einem kostenlosen Konto.

IPSAS: „Plötzlich ist das Eigenkapital negativ“

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Die Stadt Leverkusen hat gemeinsam mit der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin den doppischen Jahresabschluss der Stadt für das Jahr 2014 nach IPSAS-Vorgaben umgerechnet. Wie kam es dazu?
Andrea Stertz: Ich habe Professorin Berit Adam von der HWR Berlin bei einer Veranstaltung des Niedersächsischen Städtetags getroffen. Da ist die Idee entstanden, einen kommunalen, doppischen Jahresabschluss auf internationale Standards umzurechnen, um wichtige praktische Erfahrungen zu sammeln. Frau Adam stand zu diesem Zeitpunkt schon in Kontakt mit der Stadt Leverkusen.

Herr Schulten, wieso kam Leverkusen zum Zug?
Uwe Schulten: Wir sind innerhalb von Nordrhein-Westfalen eine der Kommunen, die die Jahresabschlüsse auf Basis des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sehr zeitig und fristgerecht erstellen. Deshalb gab es für 2014 schon eine solide und belastbare Zahlenbasis.

Was sind die wichtigsten Erfahrungen, die Sie bei der Umrechnung gewonnen haben?
Andrea Stertz: Einer der wichtigsten Aspekte in den Standards sind die vielfältigen Möglichkeiten der Bilanzierung durch Ausübung von Wahlrechten. Das schränkt aber z.B. die Vergleichbarkeit von Abschlüssen ein. Beim Jahresabschluss der Stadt Leverkusen hat die Umrechnung hauptsächlich zu stärkeren Veränderungen auf der Passivseite geführt. Besonders die Bewertung der Pensionsrückstellungen hat das Eigenkapital gravierend beeinflusst.
Uwe Schulten: Auf der Aktivseite hätten wir eigentlich in Teilen eine neue Vermögensbewertung vornehmen müssen. Es ist bei einer Kommune unserer Größenordnung und mit so vielen Anlagegütern aber gar nicht möglich, das zu jedem Stichtag durchzuführen.
Andrea Stertz: Praktische Schwierigkeiten kommen auch bei der Bewertung des Anlagevermögens nach den IPSAS für einzelne Komponenten auf: Wie soll man zum Beispiel den Komponentenansatz auf Komponenten anwenden, die noch gar nicht erfasst sind? Für die IPSAS wäre das aber eigentlich bei der Folgebewertung zu berücksichtigen.
Uwe Schulten: Grundsätzlich bin ich nach dem Handelsrecht ausgerichtet. Dessen Vorgaben, die solide und verlässlich sind, werden z.B.  für die Bewertung durch NKF und IPSAS immer weiter aufgeweicht. Als Handelsrechtler habe ich meine Zweifel, ob man mit den IPSAS den notwendigen Detaillierungsgrad erreichen kann.

Wie könnte man denn die Schwierigkeiten in Bezug auf die Wahlrechte ausräumen?
Uwe Schulten: Das Handelsrecht gibt ja ohnehin vor, dass man einen Verweis oder eine Angabe, wie man ein Wahlrecht ausgeübt hat, im Anhang aufnehmen muss. Um Vergleichbarkeit herzustellen, müsste man dann eben zusätzlich noch die Angaben im Anhang auswerten, das macht Vergleiche natürlich ad hoc nur schwer möglich.
Andrea Stertz: Und man müsste die Bewertungsspielräume und Parameter gut definieren. Zum Zinssatz heißt es zum Beispiel bei den IPSAS 29, es solle der Zinssatz verwendet werden, der dem Wert des Geldes entspricht. Wenn sich da jedes Land eine eigene Lösung überlegen muss, ist das sehr ungünstig. Mit diesem Thema hat sich das IPSAS-Board allerdings schon befasst und mit dem neuen Standard 41 Regelungen getroffen.

.tx-pxteaser-pi1 .teaser-blog-overview .item-list .items .item { width: 100%;}.main-content .bg-color-gray-breakout-left, .main-content .bg-color-gray-breakout-right, .main-content .bg-color-gray-breakout-both { padding: 25px 0px 0px 15px !important;} .tx-pxteaser-pi1 .teaser-blog-overview .item-list .items .item .text p { height: 80px !important;} .tx-pxteaser-pi1 .teaser-blog-overview .item-list .items .item .text { padding: 5px 0 0px 0 !important;}

Wo hat es sonst noch gehakt?
Andrea Stertz: Auch bei der Erfassung der Steuereinnahmen. Die Regelungen der IPSAS sind schwer umzusetzen. Für die Erträge z.B aus der Gewerbesteuer soll man auf statistische Modelle zurückgreifen, wenn es keine andere Möglichkeit zur Bewertung gibt. Für Kommunen ist es aber ausgesprochen schwierig, statistische Modelle anzuwenden. Wir haben überlegt, wie man das pragmatisch lösen kann, und uns dazu entschieden, auf den Zeitpunkt des Zuflusses der Steuerzahlungen abzustellen.
Uwe Schulten: Bei diesen Schlüsselthemen muss man sich grundsätzlich die Frage stellen, was man mit der Reform überhaupt erreichen will. Bei der Umstellung auf NKF war das Ziel, das Vermögen in Gänze zu erfassen und den Ressourcenverbrauch abzubilden. Die Intention war wohl, Vermögen und Schulden gegenüberzustellen und unter dem Strich positive Zahlen auszuweisen. Nach der Umrechnung auf Basis der IPSAS ist das Eigenkapital aber plötzlich negativ. Ich weiß nicht, ob sich die politische Ebene bewusst ist, dass die IPSAS solche Einflüsse auf das Vermögen haben und damit weitere Unterstützungsleistungen notwendig machen.

s.doebeling(*)derneuekaemmerer(.)de

Info

Dieser Test ist die gekürzte Fassung eines Interviews, das in der kommenden Print-Ausgabe von Der Neue Kämmerer erscheint. Lesen Sie dort unter anderem, wie Andrea Stertz und Uwe Schulten den Umstellungsaufwand einschätzen und wie sie nach Abschluss ihres Projekts die EPSAS-Reform betrachten.

Das E-Book IPSAS steht für Mitglieder im KGSt-Portal zum Download bereit. Nicht-Mitglieder können es über den Kommunal- und Schulverlag beziehen.

Dr. Sarah Döbeling

Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.