Das Finanzministerium und Finanzminister Olaf Scholz wollen offenbar doch an der Schuldenbremse festhalten. Dennoch hat der Haushaltsausschuss im Bundestag das Thema in dieser Woche diskutiert. Die Anträge der Opposition fielen dabei so unterschiedlich aus wie die Stellungnahmen der Sachverständigen.

Das Finanzministerium sieht offenbar keinen Änderungsbedarf bei der Schuldenbremse. Sie gebe den nötigen Verschuldungsspielraum, um auch im Krisenfall handlungsfähig zu sein, erklärte das Ministerium laut einer Meldung der Nachrichtenagentur Reuters. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) habe zuletzt in einem Zeitungs-Interview am Sonntag unterstrichen, dass er zur im Grundgesetz verankerten Beschränkung der Neuverschuldung stehe.

Zuvor hatte das Handelsblatt berichtet, dass das Bundesfinanzministerium intern ein Konzept zur Aufweichung der Schuldenbremse erarbeiten würde. Dem Bericht zufolge prüfe die Grundsatzabteilung des Ministeriums ein Konzept, nach dem der Bund künftig Schulden im Umfang von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts machen darf. Dies entspräche rund 35 Milliarden Euro pro Jahr. Erlaubt ist dem Bund derzeit ein Defizit von lediglich 0,35 Prozent. Für dieses Jahr seien dies rein rechnerisch rund 12,5 Milliarden Euro.

Dennoch wurde die Schuldenbremse diese Woche in einer Anhörung im Haushaltsausschuss des Bundestags diskutiert. So unterschiedlich wie die fünf Oppositionsanträge zur Schuldenbremse waren laut Mitteilung aus dem Bundestag auch die Stellungnahmen von Sachverständigen ausgefallen.

Die Linke: Schuldenbremse streichen

Die Bandbreite reicht vom Antrag der Linke, die Schuldenbremse ganz aus dem Grundgesetz zu streichen und eine Investitionspflicht einzuführen über die Fraktion von Bündis90/Die Grüne – sie  will eine Neuverschuldung für Investitionen in den Klimaschutz erreichen bis hin zur FDP, die an der Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form festhält.

Auch die Sachverständigen spiegelten im Haushaltsausschuss verschiedene Sichtweisen wider. So schlug etwa Professor Peter Bofinger von der Universität Würzburg als „pragmatische Lösung“ ein zunächst auf zehn Jahre festgelegtes, kreditfinanziertes Zukunftsprogramm vor. Dies könne durch eine Änderung des Grundgesetzes erreicht werden. Professor Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung in der Hans-Böckler-Stiftung befand sogar, dass ein Festhalten an den aktuellen Regeln der Schuldenbremse möglicherweise schädlich sei.

Professor Thiess Büttner von der Universität Erlangen-Nürnberg machte hingegen geltend, dass die Nachhaltigkeit öffentlicher Ausgaben keineswegs durch eine Investitionspflicht oder eine formale Investitionsregel gesichert werden könne. Der Bundesrechnungshof sprach sich gegen eine Aufweichung oder gar Streichung der geltenden grundgesetzlichen Schuldenregel zugunsten öffentlicher Investitionen aus.

Bundesbank: keine Reform der Schuldenbremse

Bereits einige Tage vor der Anhörung am Montag, hatte die Bundesbank eine schriftliche Stellungnahme zum Thema Schuldenbremse veröffentlicht. Nach Auffassung der Bundesbank könne die Schuldenbremse nicht für zu geringe Investitionen in Deutschland verantwortlich gemacht werden. Im Gegenteil: „Bund, Länder und Gemeinden verzeichnen seit einigen Jahren Überschüsse, die teilweise sogar sehr hoch sind.“ Zudem seien die staatlichen Investitionen in Relation zum BIP ebenfalls seit mehreren Jahren gestiegen.

Insgesamt sei daher eine Reform der Schuldenbremse nicht dringlich. Es sei vielmehr entscheidend, Investitionsbedarfe vorausschauend und systematisch zu ermitteln, um diese dann mit ausreichenden Verwaltungskapazitäten und effizienten Verfahren möglichst effektiv angehen zu können. Die Bundesbank mahnt hierbei vor allem eine „gute Koordination zwischen den staatlichen Ebenen“ an. Dabei komme nicht zuletzt den Ländern im Hinblick auf die regionale und kommunale Investitionstätigkeit eine wesentliche Rolle zu.

ak.meves(*)derneuekaemmerer(.)de

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