Die Städte Bonn und Velbert sowie die Gemeinde Much sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster gescheitert. Die Richter entschieden, dass es verfassungskonform sei, „die für die Durchführung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2014 maßgebliche Einwohnerzahl auf Grundlage der mit dem Zensus ermittelten Bevölkerungszahlen" zu bestimmen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

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Gemeindefinanzierung: NRW-Kommunen scheitern mit Klage
Die Kommunen hatten geklagt, weil sie durch die nun erfolglos angegriffene Regelung die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung verletzt sahen. Durch den Zensus 2011 seien zudem Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern gegenüber kleineren Gemeinden benachteiligt worden. Im Übrigen, so die Überzeugung der klagenden Kommunen, seien die durch den Zensus ermittelten Einwohnerzahlen so fehlerhaft, dass man sie nicht dem kommunalen Finanzausgleich zugrunde legen dürfe.
Dieser Argumentation folgten die Richter jedoch nicht und verwiesen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom September 2018. Eine „sachwidrige Ungleichbehandlung der beiden Gemeindegruppen“ durch die Zensus-Ergebnisse sei nicht erkennbar.
Aktenzeichen: VerfGH 37/14

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