Schlechte Nachrichten für Bonn: Laut einer Stellungnahme der EU-Kommission verstößt die bürgschaftsähnliche Nebenabrede der Stadt Bonn gegenüber der Sparkasse Köln-Bonn nicht gegen das EU-Beihilferecht. Wie der Bonner General Anzeiger weiter berichtet, droht der ehemaligen Bundeshauptstadt aus dem skandalumwobenen Kongressbau WCCB damit ein Schaden von weiteren 100 Millionen Euro. Insgesamt wird das WCCB die Stadt damit 300 Millionen Euro kosten – ursprünglich hatte es den städtischen Haushalt mit keinem Cent belasten sollen.
Sowohl die Sparkasse wie auch die Stadt bestätigten den Eingang der Stellungnahme. Äußern wollte man sich dazu aber nicht, da zunächst eine rechtliche Prüfung stattfinden soll. Das Landgericht Bonn, welches den Fall im September 2015 zur beihilferechtlichen Prüfung an die EU-Kommission verwiesen hatte, forderte beide Parteien auf bis spätestens Mitte Juni zum weiteren Vorgehen Stellung zu beziehen.