Ganztag zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Der Countdown läuft: Ab dem neuen Schuljahr 2026/27 besteht ein deutschlandweiter Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschüler. Nach den Sommerferien startet damit der neue erste Jahrgang, jedes folgende Schuljahr soll ein weiterer Jahrgang hinzukommen bis rein rechnerisch 2029/30 die Ganztagsbetreuung für vier Grundschuljahre steht – so der Plan, der sich in den kommunalen Haushalten ab dem Haushaltsjahr 2026 niederschlagen wird. Doch die Realität sieht vielerorts anders aus.

Darauf, dass Anspruch und Wirklichkeit mitunter weit auseinanderklaffen, machte Ende März der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) aufmerksam und forderte verlässliche Rahmenbedingungen sowie eine sichere Finanzierung von Bund und Ländern. Zu dem Zeitpunkt kam der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur des DStGB in Grevenbroich zusammen. „Der Anspruch auf Ganztagsbildung und -betreuung tritt in diesem Jahr in Kraft, doch ein bundesweit flächendeckendes Angebot ist nicht gesichert“, sagte damals Wolfgang Binnig, Vorsitzender des Ausschusses und Bürgermeister der Gemeinde Michelfeld. Und dies trotz „größtmöglicher Anstrengungen der Städte und Gemeinden.“ In vielen Kommunen sei der Ausbau der Ganztagsangebote weiterhin mit erheblichen praktischen Herausforderungen verbunden. Dabei verwies der kommunale Spitzenverband auf Ergebnisse einer bundesweiten repräsentativen Forsa-Umfrage unter Schulleiterinnen und Schulleitern, die der Verband Bildung und Erziehung in Auftrag gegeben hatte. Den Ergebnissen zufolge gingen zwar rund zwei Drittel der Grundschulen davon aus, dass die Kommunen den Rechtsanspruch zum Schuljahr 2026/27 erfüllen könnten. Gleichzeitig rechnete jedoch etwa jede vierte Schulleitung damit, dass ein entsprechendes Angebot vor Ort bis dahin nicht vollständig bereitgestellt werden könne.

Sie möchten diesen Artikel weiterlesen?
Sie haben bereits ein Nutzerkonto?