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Bayerns LFA-Klage: „unanständig“ und „existenzbedrohend“

Zwölf Bundesländer greifen Bayerns Klage gegen den Länderfinanzausgleich an. An diesem Dienstag hätten die Länder eine gemeinsame Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, teilten mehrere der beteiligten Finanzministerien mit. In der Stellungnahme kommt der Münchener Staatsrechtsprofessor Stefan Korioth zu dem Schluss, „dass die von Bayern angegriffenen Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs im Einklang mit dem Grundgesetz und den dazu ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stehen“, heißt es.

Korioth äußerte sich in der Mitteilung mit deutlichen Worten: „Der bayerische Antrag wärmt Argumente auf, die vom Bundesverfassungsgericht zum Teil bereits mehrfach abschlägig beschieden worden sind.“ Die Belastung Bayerns sei schlicht Folge der überdurchschnittlichen Wirtschafts- und Finanzkraft des Freistaats, auch nach dem Ausgleich bleibe „ein deutlicher Reichtumsvorsprung Bayerns“ erhalten.

LFA-Klage: Initiative von Nehmer- und Geberländern

An der Initiative beteiligen sich Nehmerländer und Geberländer – zu den Initiatoren gehören Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Mit Stellungnahmen weiterer Länder sei zu rechnen, heißt es in der Mitteilung.

Die beteiligten Länder hatten sich bereits im vergangenen Juli gemeinsam positioniert, als der Freistaat Bayern sich mit einem Antrag auf abstrakte Normenkontrolle an das Bundesverfassungsgericht gewandt hatte, weil er sich als größtes Geberland des Finanzausgleichs benachteiligt sieht.

Dressel: „Unanständige Klage“

Einige Finanzchefinnen und -chefs der Länder bringen in offiziellen Statements ihren Ärger über den Vorstoß Bayerns unmissverständlich zum Ausdruck. „Der Finanzausgleich ist kein Selbstzweck, sondern soll für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen und verhindern, dass ganze Regionen abgehängt werden“, betonte Thürings Finanzministerin Heike Taubert. „Es bleibt mir weiter unverständlich, wie die amtierende bayerische Staatsregierung die Notwendigkeit der Wahrnehmung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe so leichtfertig in Frage stellt.“

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel appellierte an die bayerische Politik, nach dem Ende des Landtagswahlkampfs „zu gesittetem Verhalten zurückzukehren“. „Ziehen Sie diese unanständige Klage zurück“, forderte Dressel von der bayerischen Staatsregierung. Sein Bremer Kollege Björn Fecker warnte Berichten zufolge, dass die Klage Bayerns für sein Land „existenzbedrohend“ werden könnte.

s.doebeling@derneuekaemmerer.de

Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.