Rechtsgutachten: Bund und Länder dürfen Kommunen nicht überfordern

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„Aktuell sind wir mit einer schleichenden Überforderung fast aller Kommunen in Deutschland konfrontiert. Der sogenannte Überforderungsschutz greift offenbar nicht“, sagen Ralph Spiegler, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB), und André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes. Ihre Äußerung bezieht sich auf ein aktuelles Gutachten, das der ehemalige Bundesverfassungsrichter und Ministerpräsident a. D., Peter Müller, im Auftrag des DStGB erstellt hat.

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