Ein Finanzvermittler muss der Gemeinde Schauenburg Schadensersatz plus 5 Prozent Zinsen für ihre Festgeldanlagen bei der insolventen Greensill Bank zahlen. Das steht nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) fest. Der BGH hat Ende Juni eine Nichtzulassungsbeschwerde des Vermittlers zurückgewiesen (Az. III ZR 354/23). Dieser war in den Vorinstanzen bereits vom LG München I und dem OLG München zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt worden und hatte diese Entscheidungen jeweils angegriffen. Mit dem BGH-Beschluss ist der Anspruch der Gemeinde rechtskräftig.
Greensill: Erste Kommune gewinnt Schadensersatzprozess vor BGH
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