Die Gemeinde Vaterstetten bekommt doch keinen Schadensersatz für ihre verlorenen Greensill-Anlagen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in der vergangenen Woche in letzter Instanz entschieden. Der Hintergrund der Entscheidung ist bislang unbekannt, die Urteilsgründe werden voraussichtlich in einigen Wochen veröffentlicht.
Vaterstetten verliert Greensill-Prozess vor BGH
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