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Vaterstetten verliert Greensill-Prozess vor BGH

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Die Gemeinde Vaterstetten bekommt doch keinen Schadensersatz für ihre verlorenen Greensill-Anlagen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in der vergangenen Woche in letzter Instanz entschieden. Der Hintergrund der Entscheidung ist bislang unbekannt, die Urteilsgründe werden voraussichtlich in einigen Wochen veröffentlicht.

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