Das Nutzer­konto für Finanzentscheider im öffentlichen Sektor

Nutzen Sie alle Vorteile von derneuekaemmerer.de – mit nur einem kostenlosen Konto.

Kostenlos registrieren

Grundsteuer: NRW-Finanzministerium verteidigt Hebesatzsplitting

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Anfang Dezember hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen die differenzierten Hebesätze in den Grundsteuersatzungen von vier NRW-Kommunen für rechtswidrig erklärt. Die Frage, ob abweichende Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien rechtlich in Zukunft überhaupt noch haltbar sein werden, beschäftigt nun zahlreiche Kommunen des Landes: Schätzungen zufolge hat jede dritte Gemeinde in Nordrhein-Westfalen das vom Land als Option eingeführte Hebesatzsplitting genutzt.

Sie möchten diesen Artikel weiterlesen?
Sie haben bereits ein Nutzerkonto?