Anfang Dezember hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen die differenzierten Hebesätze in den Grundsteuersatzungen von vier NRW-Kommunen für rechtswidrig erklärt. Die Frage, ob abweichende Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien rechtlich in Zukunft überhaupt noch haltbar sein werden, beschäftigt nun zahlreiche Kommunen des Landes: Schätzungen zufolge hat jede dritte Gemeinde in Nordrhein-Westfalen das vom Land als Option eingeführte Hebesatzsplitting genutzt.
Grundsteuer: NRW-Finanzministerium verteidigt Hebesatzsplitting
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