Alle Krankenhäuser in Deutschland stehen derzeit vor erheblichen Herausforderungen. Der ganze Sektor hat mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Im Jahr 2023 haben 30 Krankenhäuser Insolvenz angemeldet, dreimal so viele wie 2022. Bis Juni 2024 meldeten bereits 17 Krankenhäuser Insolvenz an, und die Prognosen der Deutschen Krankenhausgesellschaft deuten darauf hin, dass sich die Anzahl der Insolvenzen in diesem Jahr verdoppeln könnte. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ist die Situation besonders dramatisch. Dort liegen die Insolvenzraten mit 2,6 bzw. 3,1 pro 100 Kliniken weit über dem Bundesdurchschnitt von 1,2. Freigemeinnützige und private Krankenhäuser sind dabei häufiger betroffen als öffentlich-rechtliche Träger. Dies liegt zum großen Teil daran, dass kommunale Häuser durch ihre Träger umfangreicher finanziell unterstützt werden. 2023 wurden kommunale Kliniken mit mindestens 1,4 Milliarden Euro von den Kommunen unterstützt, um weiterhin genug Liquidität für den laufenden Betrieb und Investitionen zu haben.
Kosten laufen Erlösen davon
Ein Hauptgrund für diese Entwicklung ist die wachsende Erlös-Kosten-Schere. Tarifsteigerungen um bis zu 10,5 Prozent und inflationsbedingte Kostensteigerungen von rund 2,6 Prozent führen zu einer deutlichen Belastung. Gleichzeitig liegt das Leistungsvolumen der Krankenhäuser etwa 13 Prozent unter dem Niveau von 2019. Personal wurde jedoch nicht dementsprechend abgebaut, sondern ganz im Gegenteil noch aufgebaut. Die Refinanzierung der zusätzlichen Ausgaben kann nicht allein durch die Basisfallwertsteigerung von 5,13 Prozent im Jahr 2024 gedeckt werden. Zudem laufen die staatlichen Finanzhilfen für Kliniken aus, die in den vergangenen Jahren die Kostensteigerungen für die Freihaltung und die Energiekostensteigerungen kompensiert haben. Auch die nicht auskömmliche Investitionsfinanzierung durch die Länder verschlechtert die Situation maßgeblich.
Darüber hinaus herrscht eine große Unsicherheit über die künftige strategische Ausrichtung der Krankenhäuser. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verändert sowohl die Planungsgrundlage der Länder für medizinische Leistungen als auch die Vergütung für Krankenhausleistungen komplett. Die Umsetzung des Gesetzes ist noch unklar, bisher hat die erste Lesung im Bundestag stattgefunden. Änderungen am aktuellen Gesetzesentwurf sind noch zu erwarten.
Diese Entwicklungen zeigen, dass kommunale Krankenhäuser vor komplexen Herausforderungen stehen, die sowohl finanzielle als auch strukturelle Aspekte umfassen. Die geplante Krankenhausreform und die aktuelle wirtschaftliche Lage werden die Zukunft dieser Einrichtungen maßgeblich beeinflussen.
Handlungsoptionen in der Schieflage
Vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Schieflage bestehen mehrere Handlungsoptionen für ein Krankenhaus. Von der Sanierung aus eigener Kraft über Fusionen und Verbundbildungen bis hin zu einer Insolvenz. Bisher haben Krankenhäuser aufgrund ihrer Bedeutung für die Gesundheitsversorgung oft besondere Unterstützung von Kommunen oder Ländern erhalten, um Insolvenzen zu vermeiden oder deren Auswirkungen abzumildern.
Für Krankenhäuser gibt es im Wesentlichen zwei Hauptformen der Insolvenz. Die erste Form ist das Regelinsolvenzverfahren, bei dem ein externer Insolvenzverwalter die Kontrolle über das Haus übernimmt und über dessen Zukunft entscheidet. Dies kann zur Schließung bzw. Liquidation des Hauses führen. Ziel ist aber oft die Sanierung und Fortführung des Betriebes. Die Sternbach-Klinik in Schleiz (Thüringen) hat im Januar 2024 eine Regelinsolvenz angemeldet.
Die zweite, am häufigsten umgesetzte Form des Insolvenzverfahren ist die Insolvenz in Eigenverwaltung und insbesondere das sogenannte Schutzschirmverfahren. Hier wird ein Sachwalter eingesetzt, die Geschäftsführung bleibt aber im Amt und behält die Kontrolle über die laufenden Geschäfte. Voraussetzung für die Insolvenz in Eigenverwaltung ist jedoch, dass die Sanierung „nicht offensichtlich aussichtslos“ ist. Ein Beispiel hierfür ist der Klinikverbund Regiomed, der Anfang 2024 für seine Standorte Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt hat.
Beide Verfahren bieten die Möglichkeit zur Restrukturierung und können dazu dienen, den Betrieb aufrechtzuerhalten und die Versorgung sicherzustellen. In beiden Verfahren können finanzielle Altlasten bereinigt und unwirtschaftliche Bereiche abgebaut werden.
Orientierung an der Liquiditätsprognose
In vielen Fällen führt eine Insolvenz nicht zur Schließung des Krankenhauses, sondern ermöglicht eine Neuausrichtung oder Übernahme durch andere Träger. Allerdings kann es auch zu Standortschließungen oder Teilverkäufen kommen, wenn keine tragfähige Lösung gefunden wird.
Insolvenzverfahren bedeuten jedoch sehr harte Einschnitte in den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens und sollten mit Bedacht gewählt werden. Sie sind mit hohen Anstrengungen versehen, sowohl für das Management als auch für die Mitarbeiter. Oft gehen in einem solchen Verfahren auch Leistungsträger des Hauses verloren. Auch der Gesellschafter kann im Insolvenzverfahren keine Entscheidungen mehr über sein Haus treffen, sondern alle Entscheidungen obliegen dem Gläubigerausschuss.
Die Entscheidung für oder gegen ein Verfahren sollte wohlüberlegt sein. Um hier ein geordnetes und geplantes Verfahren wählen zu können ist eine Liquiditätsprognose über mindestes zwölf Monate unerlässlich. Nur wenn man vorausschaut, können bedachte Wege aus der wirtschaftlichen Schieflage herausgefunden werden.
Info
Erfahren Sie mehr zum Thema beim 20. Deutschen Kämmerertag: Der Arbeitskreis „Kommunale Krankenhäuser in der Krise“ zeigt, welche Wege es zur wirtschaftlichen Sanierung gibt. Ist eine Insolvenz die beste Lösung? Hier geht es zum Programm: https://www.derneuekaemmerer.de/events/deutscher-kaemmerertag/programm/
Autor
Christian Heitmann ist Partner und Leiter der Unternehmensberatung, Janine Eulert ist Senior Managerin der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
