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„Fiskalregeln führen zu Priorisierung von Ausgaben“

Nach langem Ringen steht der Bundeshaushalt 2024, und erstmals nach vier Jahren hält der Bund die Schuldenbremse ein. Um ihren Erhalt wurde sehr kontrovers diskutiert. Wie stehen Sie dazu?
Das ist ein weites Feld, aber ich glaube, was man insbesondere seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil gesehen hat, ist, dass die Schuldenbremse ihren Zweck wieder erfüllt, nämlich die Priorisierung von Ausgabenposten zu fördern. Das ist zunächst einmal eine gute Entwicklung.

Kritiker befürchten, dass die Schuldenbremse die öffentliche Investitionstätigkeit hemmt. Teilen Sie diese Auffassung?
Nein, da habe ich keine Befürchtungen. Im vergangenen Jahr habe ich gemeinsam mit meinen beiden Kollegen Max Lay und Florian Dorn eine Literaturübersicht zum Thema veröffentlicht. Unsere Recherche hat ergeben, dass sich nur wenige Belege dafür finden lassen, dass Fiskalregeln wie die Schuldenbremse öffentliche Investitionen tatsächlich per se bremsen. Allerdings muss man sagen, dass sie auch nicht investitionsfördernd wirken. Die von vielen kritisierte Investitionsschwäche Deutschlands stammt jedoch eindeutig nicht von den Schuldenbremsen des Bundes und der Länder. Tatsächlich wachsen die Nettoinvestitionen bereits seit Mitte der 1990er Jahre nur langsam, und in dieser Zeit erlaubte die goldene Regel der Budgetpolitik explizit schuldenfinanzierte Investitionen.

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