Die Energiewende stellt kommunale Versorgungsunternehmen vor eine Investitionsaufgabe historischen Ausmaßes. Der Ausbau erneuerbarer Erzeugung, die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung sowie die Transformation des ÖPNV erfordern erhebliche Mittel. Unabhängig von der jeweils herangezogenen Studie bewegen sich die zusätzlichen Investitionsvolumina bis zur angestrebten Klimaneutralität im Jahr 2045 in jedem Fall in einem mittleren dreistelligen Milliardenbereich.
Die eigentliche Herausforderung liegt in der zeitlichen Verdichtung dieser Investitionen. Hohe Investitionen müssen in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum realisiert werden, während sich die Amortisation über Jahrzehnte erstreckt. Eine Abdeckung aus der Innenfinanzierung ist – selbst unter Berücksichtigung von Förderungen– meistens nicht möglich. Verzögerungen durch fehlende regulatorische Rahmenbedingungen verschärfen die Situation zusätzlich, da der Zielzeitpunkt für die Klimaneutralität unverändert bleibt.
Investitionsentscheidungen für die Energiewende prägen Ertragslage, Cashflows und Kapitalstruktur langfristig. Entsprechend rückt die Frage der nachhaltigen Finanzierbarkeit stärker in den Fokus von Geschäftsführungen, Aufsichtsgremien und kommunalen Trägern. Eine transparente, langfristige Finanzplanung ist dabei unverzichtbar, um Belastbarkeit und Resilienz der Kapitalstruktur aufzuzeigen.
Begrenzte Spielräume
Die Eigenkapitalausstattung erweist sich hierbei zunehmend als kritischer Faktor. Klassische Maßnahmen wie Ertragsthesaurierung, Gesellschaftereinlagen oder Gesellschafterdarlehen stoßen in der Praxis schnell an Grenzen. Viele kommunale Haushalte sind bereits heute stark beansprucht, zusätzlich bestehen erhebliche Anforderungen aus anderen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Die Aufnahme externer strategischer Eigenkapitalpartner ist für kommunale Energieversorger häufig keine gangbare Option. Komplexe Beteiligungsstrukturen, unerwünschte Mitspracherechte sowie die Bedeutung der Erträge für den steuerlichen Querverbund sprechen dagegen. Gleichzeitig sind Kommunen vielfach auf Ausschüttungen zur Stützung der kommunalen Haushalte angewiesen.
Nachrangdarlehen als Alternative
Vor diesem Hintergrund gewinnen Nachrangdarlehen als Instrument der Eigenkapitalstärkung an Bedeutung. Nachrangdarlehen sind Verbindlichkeiten, bei denen der Kapitalgeber im Insolvenz- oder Liquidationsfall gegenüber anderen Gläubigern zurücktritt. Dieser Rangrücktritt wird üblicherweise durch eine höhere Verzinsung oder eine zusätzliche erfolgsabhängige Vergütung kompensiert.
Unter bestimmten den eigenkapitalähnlichen Charakter unterstützenden Voraussetzungen –insbesondere eine umfassende Verlustteilnahme – kann Nachrangkapital sogar dem regulatorischen Eigenkapital zugerechnet und folglich als Eigenkapital im Jahresabschluss ausgewiesen werden. Häufig wird es jedoch als sogenanntes Mezzanine-Kapital ausgestaltet – eine Finanzierungsform zwischen Eigen- und Fremdkapital. Mezzanine verbindet typische Fremdkapitalelemente wie feste Verzinsung und definierte Rückzahlung mit eigenkapitalähnlichen Merkmalen.
Für die wirtschaftliche Betrachtung und das Rating sind insbesondere folgende Strukturmerkmale relevant: qualifizierter Nachrang, lange Laufzeit, fehlende Besicherung, Verzicht auf ordentliche Kündigungsrechte sowie eine vertraglich geregelte Verlusttragfähigkeit. Werden diese Kriterien erfüllt, kann Mezzanine – unabhängig vom bilanziellen Ausweis – ganz oder teilweise als wirtschaftliches Eigenkapital berücksichtigt werden. Dies stärkt die Kennzahlenbasis, stabilisiert Ratings und erweitert den Finanzierungsspielraum gegenüber Banken.
Die praktische Umsetzung ist jedoch anspruchsvoll. Viele Formen von Nachrangkapital – etwa Genussrechte, stille Beteiligungen, Wandel- oder Hybridanleihen – sind komplex und mit hohen Strukturierungs- und Transaktionskosten verbunden, außerdem erfordern sie teilweise einen Kapitalmarktzugang. Zudem erwarten Investoren häufig Mindestvolumina im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Für kleinere und mittlere Stadtwerke oder vorhabenbezogene Finanzierungen sind diese Instrumente daher oft nicht zugänglich.
Mezzanine-Fonds im Fokus
Eine Alternative bieten spezialisierte Mezzanine-Fonds für Energiewendeinvestitionen, die darauf abzielen, die Anforderungen der Investoren und der Energieversorgungsunternehmen zusammenzuführen.
Durch die Bündelung mehrerer Einzelengagements wird ein für Investoren attraktives Gesamtvolumen erreicht, während die einzelnen Tranchen auch für kleine bis mittelgroße Stadtwerke darstellbar bleiben. Standardisierte Strukturen ermöglichen eine zügige Umsetzung und führen zu Kostendegression. Gleichzeitig verbessert die Streuung über verschiedene Energieversorgungsunternehmen bzw. Vorhaben das Chancen-Risiko-Profil. Diese Kombination erlaubt günstigere Konditionen als bei individuellen Einzelstrukturen.
Die niedrige laufende Verzinsung und aufgeschobene, angesammelte Vergütung eignen sich zudem besonders für Investitionen mit verzögert anlaufenden Cashflows. Lange Laufzeiten unterstützen eine fristenkongruente Finanzierung.
Mezzanine-Kapital bietet Stadtwerken die Möglichkeit, ihre Eigenkapitalbasis temporär zu stärken, ohne Gesellschafterrechte abzugeben oder Ertragsansprüche dauerhaft zu verwässern. Für kommunale Entscheidungsträger entsteht dadurch zusätzlicher Handlungsspielraum bei gleichzeitig hoher Transparenz gegenüber Aufsichtsgremien und Finanzierungspartnern. Gerade in der aktuellen Phase der Energiewende kann Mezzanine damit zu einem entscheidenden Enabler für zukunftsweisende Investitionen in die Energiewende werden.
Info
Tim Junghans ist Leiter Energiewirtschaft bei der NORD/LB.
Dieser Gastbeitrag ist zuerst in der aktuellen Ausgabe von Der Neue Kämmerer 1/2026 erschienen.
