Der Bundesrat hat am Freitag über das Jahressteuergesetz 2024 und damit auch über die Fristverlängerung des Umsatzsteuerparagrafen 2b entschieden. Wie bereits erwartet, bedeutet dies für Kommunen einen erneuten Aufschub bis zum 1. Januar 2027.
§ 2b UStG: Bundesrat winkt Verlängerung durch
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