Das Kabinett hat gestern eine neue Reform des Vergaberechts auf dem Weg gebracht. Was sind die wichtigsten Änderungen aus Sicht von Kommunen?
Alexander Pustal: Für Kommunen sind vor allem drei Bereiche interessant. Der erste betrifft die Gesamtvergabe, also die gebündelte Vergabe aller zu erbringenden Leistungen in einem Projekt an einen Bieter: Bei größeren Bauvorhaben, die mit Mitteln aus dem Infrastruktursondervermögen gefördert werden, soll bald unter bestimmten Voraussetzungen eine Gesamtvergabe leichter möglich sein. Der zweite Bereich ist das Thema Nachhaltigkeit: Vergangenes Jahr noch anders geplant, sieht der aktuelle Entwurf nunmehr keine dezidierte Vorgabe für Nachhaltigkeitskriterien im Vergabeprozess mehr vor. Und drittens enthält der Entwurf einige Klarstellungen für Inhouse-Vergaben und die Interkommunale Zusammenarbeit.
Heiko Hofmann: Das Gesetz soll den Titel „Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ tragen und dafür sorgen, dass die Milliarden aus dem Sondervermögen schnell investiert werden. Ein weiterer zentraler Punkt des Gesetzgebers ist deshalb auch der Rechtsschutzaspekt. Auftraggeber sollen Vorhaben schnell und rechtssicher realisieren können. Deshalb sollen künftig Vergabenachprüfungsverfahren beschleunigt durchgeführt beziehungsweise nur erschwert in Gang gesetzt werden können.
„Das Kind ist noch nicht in den Brunnen gefallen“
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