Das Nutzer­konto für Finanzentscheider im öffentlichen Sektor

Nutzen Sie alle Vorteile von derneuekaemmerer.de – mit nur einem kostenlosen Konto.

Kostenlos registrieren

Altanschließer unterliegen vor dem OLG Brandenburg

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Sogenannte Altanschließer haben eine herbe Niederlage vor dem  2. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG)  einstecken müssen. Am Dienstag entschieden die Richter laut Mitteilung, dass sich Grundstückseigentümer bei der Rückzahlung von rechtswidrigen Abwasserbescheiden nicht auf Staatshaftung berufen können (Aktenzeichen: 2 U 21/17 Brandenburgisches Oberlandesgericht).

Das OLG hat in dem Berufungsverfahren jetzt das angefochtene Urteil des Landgerichts in Frankfurt an der Oder (Aktenzeichen: 11 O 312/16 abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Entscheidung der Richter betrifft allerdings nur all jene Eigentümer, die die Bescheide des Wasser- und Abwasserzweckverbandes widerspruchslos gezahlt hatten.

Kommunale Mitarbeiter handelten rechtskonform

In dem vorliegenden Fall hatten Grundstückseigentümer  im November 2011 einen Beitragsbescheid von rund 1.300 Euro für den Anschluss ihres Grundstücks an die Wasserversorgung erhalten. Das Grundstück war bereits vor dem 1. Januar 2000 angeschlossen worden. Der Widerspruch der Kläger gegen den Bescheid war zurückgewiesen worden. Den Widerspruchsbescheid wiederum hatten die Kläger nicht angefochten.

Die Richter begründeten in ihrem Urteil laut Pressemitteilung des OLG, dass der „Anwendungsbereich von §1 Abs. 1 des Staatshaftungsgesetzes (StHG) nicht eröffnet sei.“ Anspruch auf Schadensersatz gebe es nach dem in Brandenburg immer noch gültigen Staatshaftungsgesetz der ehemaligen DDR jedoch nur wenn „Mitarbeiter staatlicher oder kommunaler Organe“ rechtswidrig gehandelt hätten.

Endgültig entschieden ist der bereits seit Jahren bestehende Streit, wer letztendlich für die Altanschließerbeiträge haftet, womöglich immer noch nicht. Denn das OLG ließ eine Revision zu.

ak.meves(*)derneuekaemmerer(.)de

Anne-Kathrin Meves

Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.