Das Landgericht Bonn hat die Schadenersatzklage der Stadt Bonn gegen den ehemaligen WCCB-Investor Man-Ki Kim nach mehr als vier Jahren Prozessdauer abgewiesen. Wie ein Sprecher des Landgerichts auf DNK-Nachfrage mitteilte, sah das Gericht es als erwiesen an, dass mindestens ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung noch vor der Auftragserteilung an Kim, von dessen Bonitätsproblemen wusste.
Spätestens als die Sparkasse Köln-Bonn vor dem Start des Großprojekts eine Haftungsübernahme durch die Stadt eingefordert habe, hätte der Verwaltung klar sein müssen, dass mit der finanziellen Leistungsfähigkeit des Investors etwas nicht stimmt, befanden die Richter. Zudem sei nicht erwiesen, dass der Stadtrat von Kim gezielt hinters Licht geführt worden sei und dem Bauvorhaben nur deshalb zugestimmt habe.
Die Errichtung des Kongresszentrums WCCB wurde für die Stadt Bonn zum Millionengrab, nachdem die Firma des Investors Mitte 2009 Pleite ging. 2013 wurde der koreanische Investor wegen Betruges zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Vor Gericht verantworten mussten sich auch zwei ehemalige Mitarbeiter der Stadt Bonn. Gegen Zahlung einer Geldauflage wurde das Verfahren gegen sie Mitte 2015 eingestellt.
a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de