Das Verwaltungsgericht Schwerin hat entschieden, dass die Kreisumlage des Landkreises Nordwestmecklenburg nicht rechtens ist. Scheitert auch die Berufung, droht dem Landkreis nach Einschätzung der Landrätin die finanzielle Handlungsunfähigkeit.

Die 380-Einwohner-Gemeinde Perlin hat mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Schwerin gegen die Kreisumlage des Landkreises Nordwestmecklenburg geklagt. Die Richter sehen das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf eine finanzielle Mindestausstattung der Gemeinde verletzt. Der Landkreis habe bei der Festsetzung der Kreisumlage die finanziellen Interessen Perlins nicht angemessen berücksichtigt, heißt es in dem Urteil.

 

Die Entscheidung dürfte auch für andere Kommunen weitreichende Folgen haben. Nach Informationen der Tageszeitung Der Prignitzer sind aktuell weitere 14 Widersprüche gegen die Kreisumlage des Landkreises anhängig. Auch sie haben nun gute Chancen, die bereits gezahlte Kreisumlage zurückzuerhalten.

Gemeinde und Kreis beschuldigen das Land

Perlins Bürgermeister Hans-Heinrich Franck begrüßte die Entscheidung. Er forderte das Land auf, das Finanzausgleichsgesetz zu ändern, um die Benachteiligung des ländlichen Raums zu stoppen.

 

 

Landrätin Kerstin Weiss (SPD) will in Berufung gehen. Inhaltlich teilt sie jedoch die Einschätzung des Bürgermeisters. Klarer Adressat der Botschaft des Verwaltungsgerichts sei das Land Mecklenburg-Vorpommern, sagte sie dem Prignitzer. Das Land müsse den Kreisen und Kommunen stärker unter die Arme greifen. Sollte auch das Oberverwaltungsgericht der Gemeinde Perlin Recht geben, sei die Handlungsfähigkeit des Landkreises ernsthaft gefährdet. Hoheitliche Aufgaben könnten nicht mehr finanziert werden.   

 

a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de

 

 

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