Es war nur noch eine Frage der Zeit: Am Montagabend hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beim Amtsgericht Bremen einen Insolvenzantrag für die Greensill Bank gestellt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin gegenüber dieser Zeitung.
Die Frage, welchen Insolvenzgrund die Bafin in ihrem Antrag angab, wollte die Sprecherin unter Verweis auf das nichtöffentliche Verfahren nicht beantworten. Als Insolvenzgründe kommen im deutschen Recht die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit sowie die Überschuldung in Betracht. Das Amtsgericht will nun „zeitnah“ über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.
Kommunen können Einlagen abschreiben
Die zahlreichen Kommunen, die Geld bei der Greensill Bank angelegt haben, können ihre Einlagen damit faktisch abschreiben. Als Gläubiger im Insolvenzverfahren können sie ihre Forderungen lediglich zur Insolvenztabelle anmelden und allenfalls darauf hoffen, einen Minimalbetrag über die Insolvenzquote zurückzubekommen – vorausgesetzt, dass bei der Skandalbank noch ein Restvermögen vorhanden ist.
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Alle aktuellen Entwicklungen zur Greensill-Pleite können Sie in unserem Ticker nachlesen. Weitere Hintergründe – auch zur Reform der Einlagensicherung – finden Sie auf der Themenseite Greensill Bank.