Das Nutzer­konto für Finanzentscheider im öffentlichen Sektor

Nutzen Sie alle Vorteile von derneuekaemmerer.de – mit nur einem kostenlosen Konto.

Bundestag beschließt Reform der Grundsteuer

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Der Bundestag hat am heutigen Freitag mit einer Grundgesetzänderung den Weg für die Reform der Grundsteuer frei gemacht. Für die Änderung der Verfassung stimmten 495 von 644 Abgeordneten, damit wurde die nötige Zweidrittelmehrheit erreicht.

Öffnungsklausel bleibt Zankapfel

Trotz der nun erzielten Einigung gehen die Meinungen über die Reform aber nach wie vor weit auseinander, wie die Debatte im Bundestag zeigte. Bernhard Daldrup (SPD) zeigte sich erleichtert, dass ein Kompromiss gefunden werden konnte. Zugleich erneuerte er seine Kritik an der vom Freistaat Bayern erkämpften Öffnungsklausel. Diese sei nicht etwa Ausdruck von Föderalismus, sondern von Provinzialismus. Auch mit Blick auf das Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse seien abweichende Regelungen in den Ländern ein Irrweg.

Dem widersprach Andreas Jung (CDU). Daldrup habe ein völlig falsches Verständnis von Subsidiarität. „Wir wollen mehr Föderalismus wagen und das ist auch gut so.“ Dank der Öffnungsklausel werde ein Wettbewerb um das beste Grundsteuermodell möglich, betonte Jung weiter.

FDP spricht von "Mietenturbo"

Christian Dürr (FDP) forderte alle Bundesländer auf, von der Öffnungsklausel und von einem „unkomplizierten Flächenmodell“ Gebrauch zu machen. Das Grundsteuermodell der Großen Koalition sei ein Bürokratiemonster und ein „personifizierter Olaf-Scholz-Mietenturbo“. „Da, wo die Mieten schon jetzt hoch sind, werden sie weiter steigen.“

Stefan Schmidt (Grüne) stellte sich hinter das Scholz-Modell. Dieses sei für den Bürger verständlich und auch nicht übermäßig kompliziert in der Umsetzung. Die Möglichkeit länderspezifischer Regelungen sei wiederum der falsche Weg. Die Öffnungsklausel werde zu einem Flickenteppich bei der Grundsteuer führen.

Von einer „Grundsteuerreformruine“ sprach Albrecht Glaser für die AfD. Er hält es für nicht unwahrscheinlich, dass die heute vom Bundestag beschlossene Reform abermals vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird.

Erleichterung bei den Kommunen

Erleichtert zeigte sich hingegen Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. "Die Städte bekennen sich ausdrücklich zu einer aufkommensneutralen Reform. Sie soll nicht zu höheren Einnahmen führen. Dafür werden die Städte ihre örtlichen Hebesätze rechtzeitig anpassen", kündigte er im Gespräch mit dpa an. 

Die Länder-Öffnungsklausel hätten sich die Städte nicht gewünscht. Aber Bund und Länder hätten anders entschieden, um eine Mehrheit zu sichern. Mit den Einnahmen aus der Grundsteuer könnten die Städte zum Beispiel Schulen, Kitas und öffentlichen Nahverkehr finanzieren, so Dedy. Ähnlich hatte sich am Vortrag der Deutsche Städte- und Gemeindebund geäußert.

a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de

 

 

Info

Wie geht es weiter mit der Reform der Grundsteuer? Mehr lesen Sie auf unserer Themenseite!