Das baden-württembergische modifizierte Bodenwertmodell wird auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft. Eine Klage gegen das im November verabschiedete Grundsteuergesetz wurde beim Verfassungsgerichtshof des Bundeslandes eingereicht, wie der Bund der Steuerzahler (BdST) Baden-Württemberg mitteilt.
Klägerin ist eine Steuerzahlerin aus dem Großraum Stuttgart, die sich durch das Landesgrundsteuergesetz in ihren Rechten verletzt sieht. Der BdST unterstützt den Fall als Musterverfahren.
Steuerzahlerbund kritisiert Bodenwertmodell
„Der Bund der Steuerzahler unterstützt die zu diesem frühen Zeitpunkt eingereichte Verfassungsbeschwerde, da wir davon ausgehen, dass das Gesetz ohnehin vor dem Verfassungsgericht landen wird“, so der BdST.
Die Interessenvertretung hatte bereits im vergangenen Jahr Kritik an dem neuen Grundsteuergesetz erhoben. „Neben den für viele Bürger drohenden Mehrbelastungen, die mit dem Gesetz verbunden sind, haben wir vor allem verfassungsrechtliche Bedenken geäußert“, schrieb Verbandschef Zenon Bilaniuk in einem der dpa vorliegendem Brief an die Fraktionsvorsitzenden des Stuttgarter Landtags. Darin verwies er auf ein Gutachten eines Verfassungsrechtlers, der in der steuerlichen Bewertung nach Grund und Boden einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sehe.
Unabhängige Experten einbezogen
„Unabhängige Experten auf dem Gebiet des Verfassungs- und Steuerrechts wurden im Vorfeld und während des Gesetzgebungsverfahrens in die Entwicklung des Modells mit einbezogen“, teilt das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg auf DNK-Nachfrage, wie die Verfassungskonformität sichergestellt werde, mit. Diese hätten dem baden-württembergischen Grundsteuermodell bestätigt, dass es die Anforderungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 erfülle.
Baden-Württemberg setzt demnach bewusst auf ein wertbasiertes Modell mit nur einer Komponente, „welches auf eine fehleranfällige Gebäudebewertung verzichtet“. Die Wertermittlungsmethode für die Bodenwertsteuer führe zu einer relationsgerechten Bewertung, da der Wert des Grund und Bodens anhand der Grundstücksfläche und des Bodenrichtwerts ermittelt werde. „Auf der anderen Seite schaffen wir es mit unserem Modell, nicht mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip zu brechen: Teure Grundstücke werden höher besteuert als günstige“, so das Finanzministerium.
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