Für den früheren Bürgermeister und Kämmerer von Immenreuth hat seine Untreue auch disziplinarrechtliche Folgen: Heinz Lorenz hat nun den Beamtenstatus verloren. Er hatte seine Entlassung selbst beantragt und war so einem Gerichtsentscheid zuvorgekommen.

Wegen Untreue war Heinz Lorenz Anfang 2019 vom Amtsgericht Tirschenreuth zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Nun hat der frühere Bürgermeister und Kämmerer der bayerischen Gemeinde Immenreuth auch seinen Beamtenstatus verloren. Nach dem Urteil des Amtsgerichts hatte Lorenz seinen Status zwar zunächst behalten dürfen, da eine automatische Aberkennung erst ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr erfolgt. Allerdings hatte die Gemeinde parallel ein Disziplinarverfahren beim Verwaltungsgericht in Regensburg eingeleitet, das nun beendet worden ist.

Vertrauensbruch gegenüber Dienstherr

Das Gericht hat das Verfahren eingestellt, da Lorenz im Sommer 2020 bereits selbst beantragt hatte, aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu werden. Damit ist er seiner gerichtlichen Entlassung zuvorgekommen, wie das Verwaltungsgericht in seinem Einstellungsbeschluss klarstellt. Aus Sicht der Regensburger Richter hatte Lorenz in seiner Funktion als Kämmerer und später hauptamtlicher Erster Bürgermeister von Tirschenreuth den „Kernbereich seiner dienstlichen Pflichten verletzt, „als er dienstlich anvertrautes Vermögen für persönliche Belange verbrauchte, indem er rechtswidrige Kassenanweisungen zu seinen Gunsten veranlasste“.

Dieses Verhalten sei geeignet gewesen, das Vertrauensverhältnis gegenüber dem Dienstherrn „in unheilbarer Weise zu zerstören“ – dieser Vertrauensbruch wiederum sei entscheidend für die disziplinarrechtliche Bewertung.

Überstunden zu Unrecht ausgezahlt

Lorenz war seit Juli 2007 Kämmerer in Tirschenreuth, im Mai 2015 wurde er Erster Bürgermeister der Gemeinde in der Oberpfalz. Unter anderem hatte er sich – noch in seiner Zeit als Kämmerer – zu Unrecht Überstunden ausbezahlt. Als Bürgermeister hatte er später mit Gemeindegeldern Steuerschulden eines Vereins bezahlt, dessen Vorstand er war. Wegen dieser und weiterer Taten hatte das Amtsgericht ihn schließlich zu einer Bewährungsstrafe sowie Zahlung einer Geldauflag verurteilt. Lorenz selbst hatte seine Fehler im Verfahren mit starker beruflicher Überlastung verteidigt.

s.doebeling(*)derneuekaemmerer(.)de

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