Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat ein Ermittlungsverfahren gegen Sven Gerich eingeleitet. Zuvor hatte der frühere Geschäftsführer der städtischen WVV Holding, Ralph Schüler (CDU), sich selbst und den amtierenden SPD-Oberbürgermeister der hessischen Landeshauptstadt angezeigt.
Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, soll Schüler sich selbst der möglichen Bestechung und Vorteilsgewährung bezichtigt haben – gegenüber Gerich lautet der Vorwurf damit spiegelbildlich auf Bestechlichkeit und Vorteilsannahme. Hintergrund sei ein Urlaub der Ehepaare Gerich und Schüler in Andalusien im Jahr 2014, bei dem Schüler dem Vernehmen nach einen Großteil der Rechnungen gezahlt haben will. Laut Schüler hätten die damals befreundeten Paare in Spanien seine kurz zuvor erfolgte Berufung zum WVV-Chef gefeiert.
Gerich weist Korruptionsvorwurf zurück
Dieser Darstellung widerspricht der Oberbürgermeister in einer Stellungnahme gegenüber DNK: „Ich weise Herrn Schülers Behauptungen mit Entschiedenheit zurück, verstehe aber natürlich, dass sich die Staatsanwaltschaft der Dinge annehmen muss. Ich habe seinerzeit Wert darauf gelegt, dass wir die Kosten dieser Reise teilen. Mein Mann und ich arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, die Staatsanwaltschaft bei ihrer Arbeit unterstützen zu können und haben alle Belege zu damaligen Kreditkarten-Abrechnungen und Abhebungen angefordert. Jenseits der Rechnungen, die wir 2014 getragen haben, habe ich Herrn Schüler die aus meiner Sicht noch offenen Gelder seinerzeit in bar ausgehändigt.“
Die Anschuldigungen Schülers fallen just in die Vorbereitungen des anstehenden OB-Wahlkampfs, bei dem Gerich ursprünglich erneut für die Wiesbadener Sozialdemokraten ins Rennen ziehen wollte. Am Donnerstag dieser Woche gab der Rathauschef dann überraschend bekannt, nicht für eine weitere Amtszeit kandidieren zu wollen. In seiner Erklärung betonte Gerich allerdings noch einmal ausdrücklich, dass er zu keinem Zeitpunkt "korrumpierbar oder bestechlich" gewesen sei.