Der Verkauf eines Abgeordnetenmandates ist sittenwidrig. Das hat das Bonner Landgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.
Es ging um zwei Mitglieder der rechtsextremen Partei Pro NRW. Nur wenige Monate nach der Kommunalwahl 2014 wollte ein gewählter Abgeordneter sein Mandat loswerden. Er bot den Platz im Stadtrat einem Parteifreund an. Dieser sollte ihm im Gegenzug bis zum Ende der Wahlperiode die monatlichen Diäten in Höhe von 560 Euro überweisen. Als die Zahlungen nach einiger Zeit ausblieben, ging der ehemalige Stadtrat vor Gericht.
Vor der Entscheidung des Landgerichts hatte bereits ein Amtsrichter die Klage abgewiesen. Es handele sich um einen sittenwidrigen Vertrag, der keinerlei rechtliche Grundlage habe. Die Diäten könnten daher auch nicht eingeklagt werden. In zweiter Instanz bestätigte das Landgericht nun diese Rechtsauffassung.
a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de
