Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz stuft den rheinland-pfälzischen Landesfinanzausgleich als verfassungswidrig ein. Dieses Urteil hat das Gericht heute verkündet. Zuvor hatten der Landkreis Kaiserslautern und die Stadt Pirmasens geklagt. Die Klage war vom Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße an den Verfassungsgerichtshof des Landes zur Prüfung weitergegeben worden.
„Finanzausgleich entspricht nicht der Landesverfassung“
„Das gegenwärtige System des kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz entspricht nicht den Anforderungen (…) der Landesverfassung“, heißt es im Urteil des Gerichts. Zudem müsse der Gesetzgeber „spätestens zum 1. Januar 2023“ eine Neuregelung treffen. Bis dahin bleibt der bisherige Finanzausgleich in Kraft.
Unter den höchstverschuldeten Kommunen der Republik sind zahlreiche aus Rheinland-Pfalz. Exemplarisch für die kommunale Familie hatten die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern Schlüsselzuweisungen der Jahre 2014 und 2015 beklagt. Am 11. November wurde darüber verhandelt, gestern urteilte der Verfassungsgerichtshof.
Keine adäquate Finanzausstattung
Demnach sorge der Finanzausgleich nicht für eine aufgabenadäquate Finanzierung und sichere den Kommunen „nicht die zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen Mittel“. Damit widerspreche er der Landesverfassung. Zudem müssten die besonders mit Kassenkrediten belasteten Kommunen in die Lage versetzt werden, diese abzubauen.
Im Anschluss an die Urteilsverkündung forderten die kommunalen Spitzenverbände des Landes gestern in einer gemeinsamen Mitteilung eine bessere Finanzausstattung der Kommunen, um „eine Fortsetzung der Verfassungswidrigkeit zu vermeiden“. Schon 2021 müsse der Finanzausgleich um 400 Millionen Euro aufgestockt werden.
Das Land müsse daher ein Entschuldungskonzept für die Kommunen vorlegen. Die Kommunalverbände fordern außerdem eine Einbeziehung in die Arbeit an dem neuen Finanzausgleich. Zudem wollen sie prüfen, „ob mehr als 13 Jahre Verfassungswidrigkeit zu Schadenersatz- oder Folgenbeseitigungsansprüchen der Kommunen gegenüber dem Land führen“.
„Historischer Tag für die kommunale Familie“
Gegenüber den Fachmedien „OBM-Zeitung“ und „Der Neue Kämmerer“ zeigte sich der Pirmasenser Oberbürgermeister Markus Zwick gestern erleichtert vom Ausgang des Prozesses. Er sprach von einem „historischen Tag für die kommunale Familie in Rheinland-Pfalz und für die Stadt Pirmasens“. Das Urteil bedeute ein „neues Kapitel“ für die Haushaltslage der rheinland-pfälzischen Kommunen.
Info
Das vollständige Interview mit Markus Zwick ist hier zu finden.
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